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Kriegsverbrechen in der Ukraine: Anklage gegen Putin? Die Hürden sind enorm


Kriegsverbrechen in der Ukraine
Angeklagter Putin? Die Hürden sind enorm

Von dpa, ne

04.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Wladimir Putin: Der russische Präsident rechtfertigt den Krieg gegen die Ukraine weiterhin – die internationale Staatengemeinschaft ist entsetzt.Vergrößern des BildesWladimir Putin: Der russische Präsident rechtfertigt den Krieg gegen die Ukraine weiterhin – die internationale Staatengemeinschaft ist entsetzt. (Quelle: Mikhail Klimentyev/Kremlin Pool/imago-images-bilder)
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Die Kriegsverbrechen in der Ukraine häufen sich. Russische Truppen sollen bereits Hunderte Zivilisten getötet haben. Kann der russische Präsident dafür zur Verantwortung gezogen werden?

Die Bilder aus Butscha sorgten international für Entsetzen: In dem Vorort der ukrainischen Hauptstadt Kiew wurden mehr als 300 Leichen von Bewohnern auf den Straßen gefunden. Die Ukraine macht für das Massaker russische Truppen verantwortlich, die die Stadt bis vor Kurzem besetzt hatten. Moskau bestreitet das.

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Doch der Vorfall reiht sich ein in eine immer längere Liste mutmaßlicher russischer Kriegsverbrechen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International, die an deren Verifizierung arbeitet, berichtet zum Beispiel von wahllosen Angriffen des russischen Militärs auf die zivile Infrastruktur in der Ukraine. So seien bei Attacken auf Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten und Wohnviertel bereits etliche Menschen getötet worden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj befürchtet, dass sich noch "schrecklichere Dinge auftun könnten". Andere Regionen des Landes stünden noch unter russischer Kontrolle. Dort könnten "noch mehr Tote und Misshandlungen" bekannt werden, sagte er.

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Die ukrainische Generalstaatsanwältin Iryna Wenediktowa ist sich sicher: "Das ist eine Hölle, die dokumentiert werden muss, damit die Unmenschen, die sie geschaffen haben, bestraft werden." Und auch international werden die Forderungen lauter, den russischen Präsidenten Wladimir Putin für die Verbrechen zur Verantwortung zu ziehen.

Kriegsverbrechertribunal gefordert

Putin auf der Anklagebank – ist das überhaupt realistisch? Und wenn ja, wie?

Die Vizepräsidentin des Europaparlaments, Nicola Beer, forderte ein "Sonderkriegsverbrecher-Tribunal ähnlich wie bei den Jugoslawien-Kriegen". In diesem Fall, wie auch bei der Aufarbeitung des Völkermords in Ruanda, rief der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen dafür eigene Strafgerichtshöfe ins Leben. Mit Blick auf den Ukraine-Krieg ist diese Option allerdings unwahrscheinlich, da Russland im Sicherheitsrat über ein Vetorecht verfügt.

IStGH als zentrale Instanz

Doch es gibt noch eine weitere Option: Dabei würde vor allem der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) zum Zuge kommen, um Putin zu belangen. Im Unterschied zum Internationalen Gerichtshof (IGH), vor dem Konflikte zwischen Staaten verhandelt werden, können vor dem von den Vereinten Nationen unabhängigen IStGH einzelne Verantwortliche für Schwerverbrechen mit internationaler Tragweite verurteilt werden.

Zwar sind weder Russland noch die Ukraine dem Statut des IStGH beigetreten, jedoch hatte die Ukraine dessen Zuständigkeit bereits 2014 anerkannt, um Kriegsverbrechen zu verfolgen. So ist es möglich, dass das Gericht die Ermittlungen nun auf den aktuellen Krieg in der Ukraine ausdehnt. Die Sammlung von Beweisen ist bereits im Gange.

Putins Verurteilung bleibt unwahrscheinlich

Landet Präsident Putin also auf diesem Weg auf der Anklagebank? Auch das ist unwahrscheinlich. Da Russland nach wie vor kein Vertragspartner des IStGH ist, müsste er hierfür ausgeliefert werden oder in ein Land reisen, das den IStGH anerkennt. Denn nur Vertragspartner können einen Haftbefehl gegen Putin vollstrecken.

Damit es überhaupt zu einem Haftbefehl kommt, müssten außerdem erst umfassende Beweise gesammelt werden, die auch Putin belasten. Das ist speziell in Kriegszeiten und -gebieten häufig nur schwer möglich. Ein europäisches Ermittlerteam und Menschenrechtsorganisationen versuchen aber derzeit, zumindest diese Voraussetzung zu schaffen.

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