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Spionage: Zwei Franzosen im Iran angeklagt


Internationale Kritik
Iran klagt zwei Franzosen und einen Belgier wegen Spionage an

Von dpa, afp, reuters, lw

Aktualisiert am 03.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Solidaritätsdemonstration in Toulouse (Archivbild): Zwei Franzosen wurden festgenommen.Vergrößern des BildesSolidaritätsdemonstration in Toulouse (Archivbild): Zwei Franzosen sind im Iran angeklagt. (Quelle: Alain Pitton/imago images)
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Kritiker werfen dem Iran vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln zu halten. Nun müssen zwei Franzosen und ein Belgier sogar vor Gericht.

Im Iran sind zwei französische Staatsbürger nach Spionagevorwürfen angeklagt worden. Dies gab ein Sprecher der Justizbehörde am Dienstag bekannt. Ein weiterer Vorwurf lautete nach Angaben des Justizportals Misan "Verschwörung gegen die nationale Sicherheit". Die halbamtlichen Nachrichtenagentur SNN berichtete unter Berufung auf die Justiz, dass auch ein Belgier angeklagt sei.

Die Prozesse werden vor einem Revolutionsgericht geführt. Zur Identität der Angeklagten war zunächst nichts bekannt.

Justiz: mindestens 40 Ausländer festgenommen

Belgiens Justizminister hatte im vergangenen Monat erklärt, der Entwicklungshelfer Olivier Vandecasteele sei wegen "erfundener" Verbrechen zu 28 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Oktober hatten iranische Medien ein Video mit zwei französischen Staatsbürgern ausgestrahlt, das den Eindruck erweckte, sie hätten Spionage gestanden. In Frankreich sorgte das Video für Empörung, die Regierung sprach von "Geiseln des Staates".

Bereits in der Vergangenheit waren mehrere europäische Staatsbürger im Iran festgenommen und angeklagt worden, darunter auch Touristen. Nach Angaben der Justiz wurden seit Ausbruch der Proteste Mitte September mindestens 40 Ausländer festgenommen. Laut Angaben des Außenministeriums in Paris aus dem November wurden zuletzt sieben französische Staatsbürger im Iran festgehalten.

Großbritannien plant derweil offenbar, die iranische Revolutionsgarde auf seine nationale Terrorliste zu setzen, nachdem sieben Menschen mit doppelter iranisch-britischer Staatsbürgerschaft im Iran Polizeigewahrsam genommen worden waren. Hier lesen Sie mehr dazu.

Kritik: Ausländische Staatsbürger als politische Geiseln

Die Sicherheitsbehörden begründen die Festnahmen üblicherweise mit dem Vorwurf der Spionage. Kritiker werfen dem Iran hingegen vor, ausländische Staatsbürger als politische Geiseln festzusetzen.

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran, in deren Kontext bereits zahlreiche Demonstranten verhaftet, verurteilt und teils hingerichtet worden sind, war der Tod von Jina Mahsa Amini am 16. September 2022. Die iranische Kurdin starb in Polizeigewahrsam, nachdem sie von der sogenannten Sittenpolizei wegen Verstoßes gegen die im Iran geltenden islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war. Seither kommt es immer wieder Proteste gegen den repressiven Kurs der Regierung und das islamische Herrschaftssystem.

Zwei weitere Todesurteile bestätigt

Am Dienstag bestätigte die iranische Justiz zwei weitere Todesurteile gegen junge Demonstranten und ordnete für drei weitere zum Tode Verurteilte ein neues Verfahren an. Nach einer Prüfung habe der Oberste Gerichtshof "die Strafen der Verurteilten Mohammed Mahdi Karami und Sejed Mohammed Hosseini" bestätigt, erklärte das Gericht. Die Todesurteile von "Hamid Ghare-Hasanlu, Hossein Mohammadi und Resa Aria" würden "wegen Verfahrensfehlern" aufgehoben, ein "neues Verfahren" sei angeordnet worden.

Den Angeklagten war vorgeworfen worden, bei Demonstrationen in der Stadt Karadsch westlich von Teheran ein Mitglied der paramilitärischens Bassidsch-Miliz getötet zu haben. Elf weitere Angeklagte im selben Fall wurden nach Gerichtsangaben zu langjährigen Haftstrafen verurteilt, die Verfahren gegen sie würden aber wegen "Ermittlungsfehlern" neu aufgerollt.

Laut der Organisation Amnesty International waren der Arzt Hamid Ghare-Hasanlu und seine Frau Farsaneh auf dem Weg zur Beerdigung eines bei den Protesten getöteten Demonstranten, als sie "in das Chaos" des Angriffs auf das Bassidsch-Mitglied geraten seien.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, afp, Reuters
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