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Russland-Affäre: Roger Stone zu Haftstrafe verurteilt – Trump plant keine Begnadigung


Stone zu Haftstrafe verurteilt – Trump plant keine Begnadigung

Von afp, dpa, pdi, aj

Aktualisiert am 20.02.2020Lesedauer: 3 Min.
Der ehemalige Trump-Berater Roger Stone wurde in der Russland-Affäre schuldig gesprochen.Vergrößern des BildesDer ehemalige Trump-Berater Roger Stone wurde in der Russland-Affäre schuldig gesprochen. (Quelle: ap-bilder)
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Der Ex-Berater von Donald Trump wurde zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sprach Stone wegen Falschaussage und Zeugenbeeinflussung schuldig. Trump hat sich nun zu einer möglichen Begnadigung geäußert.

In der Russland-Affäre ist der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Roger Stone, zu knapp dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Eine Richterin in der Hauptstadt Washington verhängte am Donnerstag eine 40-monatige Haftstrafe wegen Falschaussage vor dem US-Kongress und Zeugenbeeinflussung. Zuletzt hatte sich Trump in dem Verfahren wiederholt öffentlich für seinen früheren Politikberater stark gemacht und damit scharfe Kritik auf sich gezogen.

Stone war im November schuldig befunden worden, parlamentarische Untersuchungen zur Einmischung Russlands in den Präsidentschaftswahlkampf 2016 behindert zu haben. Der 67-Jährige wurde dafür verurteilt, den Kongress belogen und einen Zeugen unter Druck gesetzt zu haben.

Trump plant zunächst keine Begnadigung

Trump hat nun angekündigt, dass er vorerst keine Begnadigung plant. Für die Zukunft schließt er das aber auch ausdrücklich nicht aus. "Ich werde nichts tun in Bezug auf die großen Befugnisse eines Präsidenten der Vereinigten Staaten", sagte Trump am Donnerstag bei einem Auftritt in Las Vegas. Er wolle zunächst die weitere Entwicklung in dem Fall beobachten.

"Ich denke, das ist das Beste, denn ich würde Roger gerne entlastet sehen", sagte Trump. Stone habe große Chancen, bei einer möglichen Neuverhandlung des Falls von den Vorwürfen freigesprochen zu werden. Stones Prozess sei nicht fair abgelaufen. "Was ihm passiert ist, ist unglaublich." Trump betonte zugleich, er werde das weitere Prozedere genau beobachten und "irgendwann" eine Entscheidung fällen. Erneut verteidigte der Präsident Stone. "Er ist ein schlauer Kerl. Er ist ein bisschen anders", sagte Trump. "Aber er ist ein guter Mensch." Stone selbst hat einen neuen Prozess gefordert.

Der Fall gewann zuletzt wieder an Brisanz: Trump kritisierte vergangene Woche öffentlich die Forderung der Staatsanwaltschaft nach bis zu neun Jahren Haft für Stone. Daraufhin intervenierte das Justizministerium und bezeichnete die Strafforderung als überzogen. Die vier leitenden Staatsanwälte zogen sich aus Protest gegen diese Einmischung von dem Fall zurück.

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Ein neu eingesetzter Staatsanwalt sprach sich schließlich für eine mildere Strafe aus. Er schlug zwar kein konkretes Strafmaß vor, nannte als möglichen Rahmen aber rund drei bis vier Jahre Gefängnis. Das am Donnerstag von Richterin Amy Berman Jackson verhängte Strafmaß liegt in diesem Rahmen.

Kritik an Trumps Twitter-Botschaften

Die wiederholte Einmischung des Präsidenten in den Fall Stone ist selbst bei seinem loyalen Justizminister Bill Barr auf Kritik gestoßen. Dieser warnte, Trumps Twitter-Botschaften würden ihm die Arbeit "unmöglich" machen. Der Präsident ließ sich davon aber nicht vom Twittern abhalten: Sogar am Donnerstag kritisierte er während der Urteilsbegründung der Richterin das Verfahren gegen Stone als unfair.

Stone soll im Wahlkampf 2016 als Verbindungsmann zwischen dem Trump-Team und der Enthüllungsplattform Wikileaks fungiert haben. Wikileaks hatte während des Wahlkampfs zehntausende interne E-Mails mit teils brisantem Inhalt aus dem Lager von Trumps Rivalin Hillary Clinton veröffentlicht. Die E-Mails waren nach Erkenntnissen der US-Geheimdienste von russischen Hackern gestohlen worden.

Russland-Sonderermittler Robert Mueller fand in seinen fast zweijährigen Ermittlungen zur Russland-Affäre keine hinreichenden Belege für illegale Absprachen zwischen dem Trump-Team und Moskau. Vom Vorwurf der Justizbehinderung entlastete der Sonderermittler den Präsidenten aber ausdrücklich nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und afp
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