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Bundestagswahl: Opposition will Bundestags-Neuordnung kippen


Vor Bundestagswahl 2021
Opposition will Bundestags-Neuordnung kippen

Von dpa
Aktualisiert am 01.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Sitze im Plenarsaal: Mittlerweile sind über 700 Abgeordnete im Deutschen Bundestag.Vergrößern des BildesSitze im Plenarsaal: Mittlerweile sind über 700 Abgeordnete im Deutschen Bundestag. (Quelle: F. Anthea Schapp/imago-images-bilder)
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In den vergangenen Jahren sind immer mehr Sitze im Bundestag dazu gekommen. Das kostet Zeit, Platz und Geld. Die Wahlrechtsreform soll das Problem lösen, doch die Opposition zweifelt an dem Gesetz.

FDP, Grüne und Linke wollen die Wahlrechtsreform der großen Koalition mithilfe des Bundesverfassungsgerichts zu Fall bringen. Die drei Oppositionsparteien reichten am Montag in Karlsruhe eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle beim höchsten deutschen Gericht ein und stellten einen Antrag auf einstweilige Verfügung.

Damit wollen sie die umstrittenen neuen Regelungen vor der Bundestagswahl am 26. September außer Vollzug setzen lassen, wie die Prozessbevollmächtigte, Prof. Sophie Schönberger, am Montag in Berlin erläuterte.

Kritiker zweifeln an der Reform

Das mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD Anfang Oktober beschlossene Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Normenklarheit, kritisierten die Ersten Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen von Grünen und FDP, Britta Haßelmann und Marco Buschmann, sowie der rechtspolitische Sprecher der Linken-Fraktion, Friedrich Straetmanns. Es verletze auch das Prinzip der Chancengleichheit der Parteien. Und die angestrebte Verkleinerung des Bundestags werde nicht erreicht.

Die Reform sieht vor, dass es bei der Wahl im Herbst bei der Zahl von 299 Wahlkreisen bleibt. Überhangmandate einer Partei sollen teilweise mit ihren Listenmandaten verrechnet werden. Beim Überschreiten der Regelgröße des Bundestages von 598 Sitzen sollen bis zu drei Überhangmandate nicht durch Ausgleichsmandate kompensiert werden. Ziel ist es, den auf 709 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder zu verkleinern. Dass dies mit der Reform gelingt, wird auch von vielen Fachleuten bezweifelt.

Mit einer abstrakten Normenkontrolle können Normen des Bundes- oder Landesrechts auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz geprüft werden. Einen Antrag können die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestags stellen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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