t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such Icon
HomePolitikDeutschlandGesellschaft

Heiligenhafen: Blogger verbreiten falsche Informationen über Asylbescheide


Diesmal ist es Heiligenhafen
Blogger verbreiten falsche Infos über Asylbescheide

Von t-online, sth

Aktualisiert am 04.03.2019Lesedauer: 3 Min.
Bescheid der Stadt Heiligenhafen: Dieser Brief kursiert derzeit im Internet.Vergrößern des BildesBescheid der Stadt Heiligenhafen: Dieser Brief kursiert derzeit im Internet. (Quelle: Screenshot)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Eine neunköpfige Familie soll

Ein Bescheid für Asylbewerber aus der Stadt Heiligenhafen sorgt für Aufregung. Er ist für eine neunköpfige Familie bestimmt, private Daten darin wurden nicht geschwärzt. Die Familie soll laut dem Brief im Monat Februar 3.916,83 Euro Unterstützung erhalten. Unbekannte haben das Papier auf Whatsapp und in den sozialen Medien verteilt.

Der Bescheid ist aus dem Kontext gerissen. Ein Blogger aus Nürnberg behauptet in einem Facebook-Video, dass der Bescheid "zuzüglich" der Kosten für Krankenversicherung, Wohnung oder Haus sei. Das sei "einfach nur noch irre". Das Video wurde mehr als eine Million Mal angeklickt.

t-online.de liegt nun eine Kopie des Papiers vor, das der Blogger in der Hand hält. Darauf lässt sich nur erkennen, welcher Betrag der neunköpfigen Familie für den Monat Februar bewilligt wurde. Wie das Amt auf den Betrag von 3.916,83 Euro gekommen ist und ob er überhaupt an die Familie direkt ausgezahlt wurde, geht aus dem Papier nicht hervor.

Die Erläuterung der konkreten Berechnung der Sozialhilfe folgt in solchen Bescheiden auf den Seiten, die Weber nicht in die Kamera hält. Auch auf Whatsapp macht nur die erste Seite des Bescheids die Runde.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Beiträge schüren Sozialneid

Seit Jahren tauchen immer wieder solche Bescheide für Asylbewerber in den sozialen Medien auf. Oft sind es rechte Akteure, die sie verbreiten. Sie befeuern damit Sozialneid, behaupten, dass das Amt zusätzlich zum Bescheid die Kosten für Krankenversicherung, Wohn- oder Energiekosten bezahlt. Das ist unwahrscheinlich, da derlei Kosten in solchen Bescheiden enthalten sind. Größere Beträge zahlt das Amt oft direkt an Krankenkassen, Energieversorger oder Vermieter.

Bisher lässt sich sagen, dass es solchen Beiträgen fast immer an Transparenz fehlt. Auch in dem aktuellen Fall ist unbekannt, wie die erwähnten 3.916,83 Euro zusammengesetzt sind. Die Stadt Heiligenhafen hat sich zu dem Vorfall am Donnerstag geäußert.

Die Stadt Heiligenhafen distanziere sich entschieden von dem gegen den Sozialdatenschutz veröffentlichten Leistungsbescheid, schrieb Sören Blaschke vom Amt für Soziale Hilfen. Die unvollständige Form diene der Täuschung der Öffentlichkeit und Stimmungsmache. Alle Leistungen in dem Bescheid würden auf gesetzlichen Grundlagen beruhen. Inzwischen laufen polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungen.

So werden Leistungen für Asylbewerber berechnet

Die allgemeinen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind öffentlich zugänglich im Internet zu finden. Demnach stehen zwei Erwachsenen, die gemeinsam in einer Wohnung leben, je 122 Euro pro Monat zu. Zusätzlich werden alle notwendigen Bedarfe vom Amt gedeckt.

Zuletzt sorgte ein Arbeitslosengeld II-Bescheid für eine vierköpfige Familie für Diskussionen, der ebenfalls auf Whatsapp verbreitet wurde. t-online.de bat das Jobcenter Berlin-Lichtenberg um eine Stellungnahme. Das wies daraufhin, dass wegen der Veröffentlichung solcher Bescheiden Strafanzeige gestellt werden könne.


"Durch die Veröffentlichung und Verbreitung eines solchen Bescheides, der einen Betrag ausweist, der deutlich über dem Durchschnittseinkommen liegt, wird in der Öffentlichkeit bewusst ein vereinfachtes und damit verfälschtes Bild über die Höhe von Arbeitslosengeld II gezeichnet", schrieb ein Sprecher. Neben dem Regelbedarf, umfasst Arbeitslosengeld II auch Unterkunft- und Heizungskosten. Dazu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe für besondere Lebenslagen.

Schon im Jahr 2016 berichtete die Faktencheck-Seite Mimikama über solche aus dem Kontext gerissenen Bescheide. Damals hatte eine Familie in Ludwigshafen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

t-online - Nachrichten für Deutschland


TelekomCo2 Neutrale Website