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Sigmar Gabriel: Kindergeld für EU-Ausländer in bestimmten Fällen kürzen


Soziales
Gabriel: Kindergeld für EU-Ausländer teils kürzen

Von dpa, afp, t-online
Aktualisiert am 17.12.2016Lesedauer: 1 Min.
SPD-Chef Sigmar Gabriel fordert, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen, deren Kinder im Heimatland leben.Vergrößern des BildesSPD-Chef Sigmar Gabriel fordert, das Kindergeld für EU-Ausländer zu kürzen, deren Kinder im Heimatland leben. (Quelle: Kay Nietfeld./dpa)
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SPD-Chef Sigmar Gabriel hat eine Kürzung des Kindergelds in bestimmten Fällen gefordert. Wenn die Kinder nicht in Deutschland lebten, sondern in ihrer Heimat, "sollte auch das Kindergeld auf dem Niveau des Heimatlandes ausgezahlt werden", so Gabriel.

Das sagte der Wirtschaftsminister und Vizekanzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Freizügigkeit dürfe nicht missbraucht werden, um in Sozialsysteme einzuwandern, sagte er. Er warte seit Monaten darauf, dass der zuständige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) einen Vorschlag für eine solche Kindergeld-Kürzung vorlege.

Vorbild Großbritannien

Bereits im Februar hatte sich die große Koalition grundsätzlich geeinigt, nach britischem Vorbild das Kindergeld für EU-Ausländer an die oftmals niedrigeren Lebenshaltungskosten in den Heimatländern anzupassen.

"Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir das auch umsetzen in Deutschland", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel damals. Geschehen ist bislang nichts.

Gabriel sagte, es gebe in manchen deutschen Großstädten ganze Straßenzüge mit Schrottimmobilien, in denen Migranten nur aus einem Grund wohnten: "Weil sie für ihre Kinder, die gar nicht in Deutschland leben, Kindergeld auf deutschem Niveau beziehen." Dies entspricht der derzeitigen Rechtslage.

Gabriel: "Kein Recht auf Zuwanderung in Sozialsysteme ohne Arbeit"

Gabriel pocht aber auf Korrekturen: "Es gibt in Europa ein Recht auf Zuwanderung in Arbeit, aber kein Recht auf Zuwanderung in Sozialsysteme ohne Arbeit."

EU-Ausländer haben für die Dauer ihres Arbeitsaufenthaltes in Deutschland Anspruch auf Kindergeld - auch wenn der Nachwuchs in einem anderen EU-Land lebt. Im Dezember 2015 erhielten laut Bundesagentur für Arbeit rund 120.000 im Ausland lebende Kinder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten, Kindergeld aus Deutschland. Knapp zur Hälfte waren dies Polen, gefolgt von Franzosen, Rumänen, Tschechen und Ungarn.

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