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Anerkennung von Lebensleistung: Heil verteidigt sein Grundrenten-Konzept


Anerkennung von Lebensleistung
Heil verteidigt sein Grundrenten-Konzept

Von dpa
Aktualisiert am 07.02.2019Lesedauer: 1 Min.
Jemand, der über Jahrzehnte etwas geleistet hat, habe das Recht, deutlich mehr Rente zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat, so Heil.Vergrößern des BildesJemand, der über Jahrzehnte etwas geleistet hat, habe das Recht, deutlich mehr Rente zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat, so Heil. (Quelle: Wolfgang Kumm./dpa)
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Düsseldorf (dpa) - Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Kritik der Union an seinen Vorschlägen für eine Grundrente zurückgewiesen. "Ich setze damit die Ziele der Grundrente um, die im Koalitionsvertrag fest verankert sind: Anerkennung von Lebensleistung und Vermeidung von Altersarmut."

Jemand, der über Jahrzehnte etwas geleistet hat, habe das Recht, deutlich mehr Rente zu bekommen als jemand, der nicht gearbeitet hat, sagte Heil der "Rheinischen Post". "Deshalb soll es auch keine Bedürftigkeitsprüfung geben. Schließlich geht es nicht um Almosen, sondern um Lebensleistung."

Die Pläne des Arbeitsministers sehen vor, dass Millionen Geringverdiener nach einem langen Arbeitsleben automatisch höhere Renten bekommen. Kleine Renten sollen um bis zu 447 Euro im Monat aufgestockt werden. Die Union kritisiert vor allem, dass der tatsächliche Bedarf nicht geprüft werden soll - anders als im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.

Zur Finanzierung sagte der Arbeitsminister: "Mein Ziel ist es, die Grundrente aus Steuermitteln zu finanzieren. Ich weiß, dass das ein Kraftakt wird, aber die Anerkennung von Lebensleistung muss der gesamten Gesellschaft etwas wert sein." Sobald sein Haus einen Referentenentwurf erarbeitet habe, werde man mit der Union Gespräche aufnehmen, so Heil.

Die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte bereits angekündigt, das Thema beim nächsten Koalitionsausschuss am 13. Februar auf die Tagesordnung zu setzen - und kritisiert, dass Heils Konzept weit über die Beschlüsse des Koalitionsvertrags hinausgehe.

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