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Monatliche Obergrenze erreicht: Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen nimmt zu


Aktuelle Zahlen
Familiennachzug von Bürgerkriegsflüchtlingen nimmt zu

Von dpa
Aktualisiert am 26.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim im brandenburgischen Eisenhüttenstadt.Vergrößern des BildesEine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim im brandenburgischen Eisenhüttenstadt. (Quelle: Patrick Pleul/Symbol./dpa)
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Berlin (dpa) - Immer mehr Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus können ihre Angehörigen nach Deutschland nachholen. Im vergangenen Dezember seien 1050 Visa erteilt worden, im Januar 1096, schreibt die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Zahlen des Bundesinnenministeriums.

In diesem Monat seien es bis zum 18. Februar bereits 701 gewesen. "Wir sind erfreut darüber, dass nach der anfänglich zögerlichen Bearbeitung seit November 2018 eine deutliche Beschleunigung in der Bearbeitung der Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten festzustellen ist", sagte ein Ministeriumssprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Der Familiennachzug bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus, oft Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien, war 2016 ausgesetzt worden. Seit August 2018 ist er wieder möglich. Er kam aber zunächst nur schleppend in Gang: Bis Anfang November 2018 hatten erst 786 Angehörige ein Visum zur Einreise nach Deutschland erhalten. Zum Jahresende stieg die Zahl sprunghaft an, so dass es 2018 schließlich 2612 Visa waren.

Das für das gesamte Jahr vereinbarte Kontingent von 5000 Angehörigen wurde trotzdem bei weitem nicht erreicht. Auf diesen Grenzwert hatten sich CDU/CSU und SPD nach zähen Verhandlungen verständigt. Seit Januar gilt eine monatliche Obergrenze von 1000 Menschen.

Die scheinbare Überschreitung der monatlichen Obergrenze im Januar steht nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Einklang mit den Vereinbarungen. Messgröße sei nicht die Zahl erteilter Visa, sondern die Zahl positiver Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts.

Die Entscheidung in der Sache liegt auch bei den Ausländerbehörden vor Ort. Solange diese den Nachzug von Angehörigen genehmigen, gibt das Bundesverwaltungsamt diese Entscheidungen an das Auswärtige Amt weiter. Dessen Botschaften im Ausland sind dann zuständig für die Erteilung der nötigen Visa. Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt, kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1000 Visa erteilt werden.

Laut Bundesinnenministerium genehmigte das Bundesverwaltungsamt im Januar rund 880 und bis zum 18. Februar 648 Anträge. Falls es in einem Monat mehr als 1000 positive Bescheide der Ausländerbehörden gibt, muss das Bundesverwaltungsamt entscheiden, wer Vorrang hat und wer Angehörige womöglich erst später nachholen darf. Dabei spielen unter anderem die Dauer der Trennung und das Kindeswohl eine Rolle.

Dem Zeitungsbericht zufolge lagen Mitte Februar in den deutschen Botschaften gut 36 000 Terminanfragen von Menschen vor, die über den Familiennachzug nach Deutschland kommen wollen. Das ergebe sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Frage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke. Sie verlangte, die Grenze von 1000 Menschen im Monat abzuschaffen. "Die Beschränkungen müssen umgehend zurückgenommen werden. Das Recht auf Familiennachzug muss wieder für alle Flüchtlinge gelten", sagte die Innenpolitikerin der Linken.

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland forderte, der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte solle beendet werden. Diese könnten nach Wegfall des Schutzgrundes auch in ihren Heimatländern mit ihren Angehörigen zusammengebracht werden.

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