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Corona in Deutschland: Das sind die aktuellen Regeln zu Kontakt, Sport und Co.


Kontakte, Sport und Notbremse
Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Von dpa, afp, ds

Aktualisiert am 18.05.2020Lesedauer: 4 Min.
Corona-Maßnahmen: Unter strengen Auflagen dürfen viele Restaurants jetzt wieder Gäste empfangen.Vergrößern des BildesCorona-Maßnahmen: Unter strengen Auflagen dürfen viele Restaurants jetzt wieder Gäste empfangen. (Quelle: Independent Photo Agency Int./imago-images-bilder)
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Im ganzen Land werden die Maßnahmen in der Corona-Krise gelockert – allerdings mit einer Notbremse. Die aktuellen Corona-Regelungen im Überblick.

Sport, Einkaufen und Treffen: Die strengen Regeln in der Corona-Krise wurden in den vergangenen Wochen gelockert. Bund und Länder einigten sich beispielsweise darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen – also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Unter Auflagen können zudem alle Geschäfte wieder öffnen, nicht nur die kleinen. Auch Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel ist wieder erlaubt. Wenn es regional zu viele neue Infektionen gibt, werden die Regeln dort aber wieder strenger.

Dieser Artikel wurde am 9. Mai 2020 das letzte Mal aktualisiert. Hier finden Sie unseren Überblicksartikel zu allen aktuellen Lockerungen in den Bundesländern.

Kontaktbeschränkungen: Für Treffen mit Menschen aus einem anderen Haushalt gilt weiterhin, dass sie einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten müssen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder entschieden außerdem, die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen für die Bürger im öffentlichen Raum bis zum 5. Juni zu verlängern.

Seit dem 22. März galt die bundesweite Leitlinie, dass man sich in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis des eigenen Hausstandes aufhalten soll. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen wird dies nun gelockert. Die Regelung wird durch eine Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen ergänzt.

Darf ich mich mit Freunden, Kollegen oder Familie treffen?

Die am 22. März von Bund und Ländern beschlossenen Kontaktbeschränkungen bleiben grundsätzlich bis zum 5. Juni bestehen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder einer weiteren Person erlaubt. In ihrem Beschluss vom 6. Mai haben Bund und Länder zudem festgelegt, dass angesichts der niedrigen Infektionszahlen es nun auch gestattet ist, sich mit den Personen eines weiteren Hausstandes im öffentlichen Raum zu treffen. Die Abstandsregel von 1,5 Metern gilt dabei unverändert. Das bedeutet aber, Sie dürfen beispielsweise mit Ihrer Familie eine andere Familie, mit Ihrem Lebenspartner gemeinsam ein anderes Paar oder auch eine befreundete Wohngemeinschaft treffen. Experten raten jedoch weiterhin davon ab, ältere oder chronisch Kranke Freunde oder Verwandte zu treffen, vor allem dann, wenn ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Darf ich meine Familie auch in einem anderen Bundesland besuchen?

Für Reisen im Inland gelten die einzelnen Regeln der Bundesländer. Bevor Sie Ihre Familie in einem anderen Bundesland besuchen, sollten Sie deshalb immer einen Blick auf die aktuellen Informationen vor Ort werfen. Zusätzlich gelten weiterhin die bundesweiten Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln. Grundsätzlich raten Infektiologen aber auch zu Sicherheitsmaßnahmen, beispielsweise dann, wenn Sie mit Ihren Kindern die Großeltern besuchen möchten.

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Geschäfte: Unter Auflagen – wie Maskenpflicht und Abstandsregeln – dürfen deutschlandweit alle Geschäfte wieder öffnen. Die ohnehin umstrittene Begrenzung auf eine Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gilt nicht mehr. Es gibt nun Vorgaben, wie viele Kunden und Verkäufer sich im Laden aufhalten dürfen. Die Auflagen richten sich nach der Verkaufsfläche, um die Ansteckungsgefahr zu verringern.

Gastronomie: Die Bundesländer sollen selbst über eine schrittweise Öffnung der Gastronomie in der Corona-Krise entscheiden – vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Dies gilt auch für Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen.

Die Länder entscheiden in eigener Verantwortung auch über die schrittweise Öffnung in anderen Bereichen. Dazu gehören der Vorlesungsbetrieb an Hochschulen, die Öffnung von Musikschulen, Bars, Clubs und Diskotheken, Messen, Fahrschulen, Kosmetikstudios – sowie Schwimmbädern, Fitnessstudios. Ferner zählen dazu "kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter". Es gilt auch für Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos.

Schulen und Kitas: Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die Kita gehen. "Die Einzelheiten regeln die Länder", heißt es in einem gemeinsamen Beschluss. Vereinbart wurde, dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall ausgeweitet wurde. Auch weitergehende Kita-Öffnungspläne haben mehrere Länder schon bekanntgegeben. So hatte Niedersachsen die Aufnahme des Kita-Regelbetriebs ab dem 1. August angekündigt.

Sport: Erlaubt wird auch kontaktloser Sport im Freien – mit einer Distanz von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Sportlern. Richtige Fußball- oder Basketballspiele sind damit weiterhin tabu. Außerdem müssen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, eingehalten werden. Für die einzelnen Sportarten und Disziplinen haben die Spitzenverbände des Deutschen Sportbundes Konzepte mit Übergangsregeln entwickelt, die noch besseren Schutz bieten sollen.

Bundesliga: Die Fußball-Bundesliga darf die derzeit wegen der Corona-Krise unterbrochene Saison fortsetzen. Gestartet ist die Saisonfortsetzung in der zweiten Mai-Hälfte in Form von "Geisterspielen" ohne Publikum im Stadion.

Notbremse bei zu vielen Infizierten

Kliniken und Pflegeheime: Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen wurden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden. Voraussetzung ist, dass es aktuell "kein aktives Infektionsgeschehen" der Corona-Epidemie in der jeweiligen Einrichtung gibt.

Notbremse: Bund und Länder haben aber auch vereinbart, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angesichts der regional unterschiedlich hohen Infektionszahlen künftig wieder stärker vor Ort getroffen werden sollen. Dabei sollen die Länder auch eventuell wieder nötige Verschärfungen garantieren. Sie sollen sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sofort wieder konsequente Beschränkungen umgesetzt werden. Wie die Auflagen konkret aussehen, entscheiden allerdings die Länder selbst.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa, AFP
  • Internetseiten der Bundesregierung
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