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Förderung für Corona-Schnelltestproduktion lässt auf sich warten


Vier Monate nach Programmstart
Förderung für Schnelltestproduktion lässt auf sich warten

  • Jonas Mueller-Töwe
Von Jonas Mueller-Töwe

Aktualisiert am 15.04.2021Lesedauer: 1 Min.
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Corona-Schnelltest auf einem Symbolbild: Noch werden Anträge zur Förderung der Produktion Deutschland geprüft.Vergrößern des Bildes
Corona-Schnelltest: Noch werden Anträge zur Förderung der Produktion in Deutschland geprüft. (Quelle: imago-images-bilder)

Mit 200 Millionen Euro will die Bundesregierung die heimische Produktion von Corona-Schnelltests ankurbeln. Monate nach Verkündung der Pläne sind bislang allerdings keine Gelder geflossen.

Die von der Bundesregierung vor vier Monaten angekündigte Förderung der Corona-Schnelltestproduktion steckt noch immer in der Prüfphase. Gelder sind bislang nicht geflossen, auch Förderentscheidungen wurden noch nicht getroffen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die t-online vorliegt. Demnach werden Zuschüsse möglicherweise erst in Monaten ausgezahlt, Unternehmen müssen dafür in Vorleistung gehen.

Im Dezember hatte das Wirtschaftsministerium unter Peter Altmaier (CDU) das Programm gestartet und Unternehmen eine Frist bis zum 31. März für die Antragstellung eingeräumt. Diese Anträge würden derzeit durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geprüft, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Verwendung der bewilligten Fördergelder wird laut Richtlinie "nach Abschluss der Investition" anhand eines Nachweises geprüft. Erst dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

"Das Impftempo wird nur noch von der Trägheit des Wirtschaftsministeriums unterboten, die heimische Testproduktion anzukurbeln", sagte Alexander Ulrich, Bundestagsabgeordneter der Linken, t-online. Die bevorstehende Testpflicht für Unternehmen werde so ad absurdum geführt. "Es ist absurd, in welchem Schneckentempo die Bundesregierung bei der Krisenbewältigung agiert."

Die vom Bundesgesundheitsministerium und Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam erarbeitete Förderrichtlinie sieht vor, dass die bezuschussten Anlagen zur Schnelltestproduktion spätestens bis Dezember 2021 in Betrieb genommen werden müssen. Die so produzierten Tests dürfen ausschließlich in Deutschland oder auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden.

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