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Corona-Impfstatus der Angestellten abfragen? Das sagen die Deutschen


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Corona-Impfstatus abfragen? Das sagen die Deutschen

Von dpa, ne

Aktualisiert am 01.09.2021Lesedauer: 3 Min.
Ein Gasthaus-Mitarbeiter kontrolliert Impfpässe in München: Sollen das künftig auch Arbeitgeber dürfen?
Ein Gasthaus-Mitarbeiter kontrolliert Impfpässe in München: Sollen das künftig auch Arbeitgeber dürfen? (Quelle: Sven Hoppe/dpa-bilder)
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Unter den Bundesministern herrscht Streit über die Frage, ob Arbeitgeber während der Pandemie den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen. Die deutsche Bevölkerung hat dazu eine klare Meinung.

Einer Umfrage zufolge ist die Mehrheit der Deutschen dafür, dass Arbeitgeber den Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen. Bei einer exklusiven Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für t-online stimmten zwei Drittel der Befragten für "ja" oder "eher ja". Ein knappes Drittel stellte sich mit "nein" oder "eher nein" dagegen, vier Prozent zeigten sich unentschieden.

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Mehr Zustimmung mit steigendem Alter

Vor allem unter älteren Menschen ist die Zustimmung groß. Während mehr als 80 Prozent der 65-jährigen und älteren Befragten eine Impfstatus-Abfrage befürworten, sind es unter den 18- bis 39-Jährigen gerade einmal die Hälfte der Befragten.

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Unter Berücksichtigung des Beschäftigungsstatus herrscht damit die größte Zustimmung unter Menschen, die bereits in Rente sind. Doch auch unter Arbeitnehmern stimmen knapp zwei Drittel der Befragten dafür.

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Starke Skepsis unter AfD-Wählern

Die Auswertung nach der Wahlabsicht der Befragten zeigt, dass die Zustimmung unter Unterstützern der Union, SPD und Grünen am größten ist. Auch weit über die Hälfte der Anhänger von FDP und Linken sprechen sich für eine Impfstatus-Abfrage aus. Unter AfD-Unterstützern sind es jedoch gerade mal 15 Prozent, die dies befürworten.

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Heil lehnt Impfstatus-Abfrage ab

Während sich Gesundheitsminister Jens Spahn offen für eine Impfstatus-Abfrage zeigte, stellt sich Arbeitsminister Hubertus Heil entschlossen dagegen. "Ein generelles Auskunftsrecht des Arbeitgebers wird es nicht geben können, das Arbeitsrecht gibt das nicht her", sagte der SPD-Politiker im ARD-"Morgenmagazin". Es sei zwar weiter wichtig, dass die Arbeitswelt nicht zum Infektionsherd werde. "Was nicht geht, ist, dass wir sehr persönliche Daten über den Gesundheitsstatus allen zugänglich machen."

Gleichzeitig sprach sich Heil aber für pragmatische Lösungen aus. So sei es etwa möglich, über das Infektionsschutzrecht an besonders sensiblen Arbeitsplätzen wie Krankenhäusern oder Altenheimen eine Art 3G-Regel aufzustellen – also von Arbeitnehmern Nachweise zu verlangen, dass sie entweder genesen, geimpft oder getestet sind.

Rechtssicherer Vorschlag gefordert

Zu einer solchen pragmatischen Lösung müsse Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber einen rechtssicheren Vorschlag machen, sagte Heil. "Man muss solche Forderungen auch mal zu Ende denken. Man kann nicht nur in einer Talkshow immer irgendwas fordern."

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber (SPD) ist ein rechtssicheres Arbeitgeber-Auskunftsrecht grundsätzlich vorstellbar – allerdings nur in einer Übergangszeit, zu einem bestimmten Zweck und unter bestimmten Bedingungen, also etwa nur im Rahmen einer pandemischen Lage.

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Dabei dürfe der Arbeitgeber aber nur allgemeine Informationen erhalten, etwa im Rahmen einer 3G-Regelung: "Wenn man sagt, wir stellen Geimpfte, Genesene und Getestete gleich, dann muss der Arbeitgeber natürlich nicht wissen, welchen dieser drei Teilstati man erfüllt", sagte Kelber im Deutschlandfunk. Wichtig sei vor allem, dass der Arbeitgeber nicht automatisch erfährt, ob jemand genesen oder geimpft ist – denn das wäre ja auch ein Hinweis auf mögliche Langzeitschäden aus einer Long-Covid-Erkrankung.

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Bundeskabinett billigt entscheidende Verordnung

Indes hat das Bundeskabinett eine wegweisende Entscheidung getroffen. Es hat grünes Licht gegeben, um die Corona-Arbeitsschutzverordnung zu verlängern und zu ergänzen. Demnach müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgebern weiterhin keine Auskunft darüber geben, ob sie geimpft sind.

Außerdem müssten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter der Verordnung zufolge auch über Risiken einer Covid-Erkrankung und Impfmöglichkeiten dagegen informieren, teilte das Arbeitsministerium mit. Beschäftigte sollen zudem während der Arbeitszeit freigestellt werden, wenn sie sich impfen lassen wollen. Die Verordnung tritt am 10. September in Kraft und gilt zunächst bis zum 24. November.

Zur Methodik: Das Meinungsforschungsinstitut Civey hat zu der Frage "Sollten Arbeitgeber Ihrer Meinung nach den Corona-Impfstatus ihrer Mitarbeiter abfragen dürfen?" im Zeitraum vom 31. August bis 1. September 2021 die Antworten von 5.062 bevölkerungsrepräsentativ ausgewählten Teilnehmern ausgewertet. Der statistische Fehler der Gesamtergebnisse beträgt 2,5 Prozentpunkte, für Teilgruppen kann er abweichen.

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Verwendete Quellen
  • Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey
  • Nachrichtenagentur dpa
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Von Nilofar Eschborn
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