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Corona-Pandemie: Lauterbach kritisiert Söders Impfpflicht-Pläne


"Sollte das Gesetz ernst nehmen"
Lauterbach kritisiert Söders Impfpflicht-Pläne

Von afp, dpa, pdi

Aktualisiert am 07.02.2022Lesedauer: 3 Min.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Auch die bayerische Landesregierung sollte das beschlossene Gesetz ernst nehmen."Vergrößern des BildesBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: "Auch die bayerische Landesregierung sollte das beschlossene Gesetz ernst nehmen." (Quelle: Michele Tantussi/Reuters-bilder)
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Nach der Erklärung, die Impfpflicht für Pflegekräfte in Bayern aussetzen zu wollen, rügt Gesundheitsminister Lauterbach den bayerischen Ministerpräsidenten. Söder gefährde die Glaubwürdigkeit der Politik.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Ankündigung Bayerns kritisiert, die gesetzliche Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen vorerst nicht umzusetzen. "Laxe Vollzugsregeln der einrichtungsbezogenen Impfpflicht können nicht nur das Leben der älteren Menschen mit schwachem Immunsystem gefährden", sagte der SPD-Politiker am Montag.

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"Dazu gefährden sie auch die Glaubwürdigkeit von Politik." Es gehe um den Schutz von Patienten und Heimbewohnern. "Auch die bayerische Landesregierung sollte das beschlossene Gesetz ernst nehmen", mahnte Lauterbach.

Söder beruft sich auf Personalmangel

Bayern will die ab Mitte März vorgesehene einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte vorerst nicht umsetzen. Er sei dafür, hier "großzügigst" vorzugehen, "was de facto auf ein Aussetzen des Vollzugs hinausläuft", sagte CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder am Montag im Anschluss an eine Sitzung des CSU-Vorstands in München. Für wie viele Monate dies gelten werde, sei noch offen.

Söder begründete das im Detail noch auszuarbeitende gesonderte bayerische Vorgehen mit Schwierigkeiten der Pflegeeinrichtungen bei der Versorgung mit Personal. Der Regierungschef sagte, er sei generell für eine Impfpflicht. Diese singuläre und auch partielle Lösung sei aber derzeit in der Omikronwelle keine Hilfe.

Höhere Arbeitslosenzahlen

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sieht vor, dass ab dem 15. März Beschäftigte von Einrichtungen wie Kliniken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen. Vor wenigen Tagen warnte bereits der Deutsche Pflegerat vor Personalproblemen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hatten sich allein im Januar ungefähr 12.000 Pflegekräfte mehr als üblich arbeitssuchend gemeldet.

Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass das Gesetz gilt und dass er eine Verschiebung ablehnt. Der Bund könne den Ländern aber bei einem einheitlichen Vorgehen helfen, wie mit konkreten Umsetzungsproblemen umzugehen sei.

Grimm-Benne: Werden das Gesetz realisieren

Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne (SPD), pocht auf einen einheitlichen Weg bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. "Wer jetzt die gemeinsam beschlossene Impfpflicht in Frage stellt, setzt die Glaubwürdigkeit von Politik aufs Spiel", sagte die sachsen-anhaltische Ministerin am Montag den Zeitungen der Funke-Mediengruppe und der Deutschen Presse-Agentur.

"In der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben sich alle Länder – das heißt auch Bayern – für eine einheitliche Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgesprochen." Ziel sei es, Pflegebedürftige und weitere vulnerable Gruppen bestmöglich vor einer Corona-Infektion zu schützen. Eine Impfung gegen Covid-19 sei eine der wichtigsten Schutzmaßnahmen. "Eine Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde unseren GMK-Beschluss konterkarieren", so Grimm-Benne.

Baden-Württemberg hält an Impfpflicht fest

Bayerns Nachbar Baden-Württemberg will die Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen weiter wie geplant umsetzen. Man halte an der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fest, teilte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag der Deutschen Presse-Agentur mit.

Natürlich werde es gewisse Übergangsfristen geben, die Gesundheitsämter hätten ebenfalls gewisse Spielräume, betonte der Sprecher. Wenn sich eine Pflegekraft am 14. März erstmals impfen lasse, müsse sie nicht mit der Kündigung rechnen, nur weil sie am 15. März noch nicht vollständig geimpft sei. Eine erste Impfung vor dem 15. März soll zunächst vor einem Tätigkeitsverbot schützen.

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium erarbeitet nach eigenen Angaben derzeit eine Handreichung für die Einrichtungen sowie für die Gesundheitsämter, um eine möglichst einheitliche landesweite Umsetzung zu gewährleisten. In Baden-Württemberg werde zudem ein digitales Meldesystem etabliert, mit dem die Einrichtungen die Beschäftigten an die Gesundheitsämter melden können, die bis Mitte März die erforderlichen Impfnachweise nicht vorgelegt haben.

Bayern kündigt weitere Lockerungen an

Die ungeachtet weiter steigender Corona-Zahlen stabile Lage auf Bayerns Intensivstationen soll nach Ansicht von Söder außerdem zu deutlichen Lockerungen bei den Bekämpfungsmaßnahmen führen. Wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr, machte er am Montag entsprechende Vorschläge bei einer Videoschalte des CSU-Vorstands.

Söders Vorschlägen zufolge soll die gegenwärtig ab 22 Uhr geltende Sperrstunde für die Gastronomie aufgehoben werden. In Lokalen, in denen Speisen angeboten werden, können Gäste damit wieder länger sitzen. Bei Sportveranstaltungen soll wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt werden – in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen liegt die Grenze aktuell bei 25 Prozent. Zudem soll laut Söder dann eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauern gelten, aktuell sind es 10.000.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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