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Rentenerhöhung kommt zum 1. Juli: Mehr als fünf Prozent Zuschlag


Mehr als fünf Prozent
Kabinett beschließt Rentenerhöhung zum 1. Juli

Von t-online, dpa
Aktualisiert am 13.04.2022Lesedauer: 1 Min.
Sozialminister Hubertus Heil: Ein Vorschlag aus seinem Ressort sieht eine Rentenerhöhung um mehr als fünf Prozent vor.Vergrößern des BildesSozialminister Hubertus Heil: Ein Vorschlag aus seinem Ressort sieht eine Rentenerhöhung um mehr als fünf Prozent vor. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Ein weiterer Schritt in Richtung höhere Renten: Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Plan von Sozialminister Heil abgesegnet. Deutlich profitieren sollen auch Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht voll arbeiten können.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die kräftigste Rentenerhöhung seit Jahrzehnten auf den Weg gebracht. Im Westen steigen die Renten nach einer Nullrunde im vergangenen Jahr zum 1. Juli um 5,35 Prozent, im Osten nach einer nur geringen Erhöhung 2021 um 6,12 Prozent. Im Osten ist es der stärkste Anstieg seit 1994, im Westen gab es seit 1983 keine solche Erhöhung mehr.

Sozialverbände und Gewerkschaften weisen aber auf die hohe Inflation hin. "Die in diesem Jahr vergleichsweise gute Rentenerhöhung wird von den steigenden Preisen komplett aufgefressen", sagte Anja Piel, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes.

Bis zu 7,5 Prozent Zuschläge bei Erwerbsminderungsrente

Der Gesetzentwurf von Sozialminister Hubertus Heil (SPD) sieht außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente vor. Etwa drei Millionen Menschen sollen langfristig mehr Geld bekommen. Ab 1. Juli 2024 sind Zuschläge von bis zu 7,5 Prozent geplant. Zudem soll der sogenannte Nachholfaktor wieder in Kraft gesetzt werden, der sich dämpfend auf Rentenerhöhungen auswirkt.

Die Renten werden jedes Jahr zum 1. Juli abhängig von der Lohnentwicklung angepasst. Bei sinkenden Löhnen wird durch die geltende Rentengarantie verhindert, dass die Altersbezüge ebenfalls sinken. Im schlimmsten Fall kommt es zu Nullrunden, wie im vergangenen Jahr. Der Nachholfaktor soll bei wieder steigenden Löhnen diese verhinderte Rentenkürzung rechnerisch ausgleichen, Rentenanstiege fallen damit geringer aus. Die Große Koalition hatte den Nachholfaktor ausgesetzt, nun wird er wieder in Kraft gesetzt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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