Rentenerhöhung Welche Rentner bald Steuern zahlen müssen
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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Die Nachricht dürfte Deutschlands Rentner zunächst gefreut haben: Denn die Renten steigen ab Juli so stark an wie lange nicht. Doch das Ganze hat einen Haken. Tausende Rentner könnten plötzlich Steuern zahlen müssen.
Es klingt eigentlich nach einem ordentlichen Geschenk für die rund 21 Millionen Rentner in Deutschland: Die Renten sollen um 5,35 Prozent in Westdeutschland und um 6,12 Prozent in Ostdeutschland steigen, wie das Bundesarbeitsministerium am Dienstag in Berlin mitteilte.
Das ist die größte Rentenanpassung seit Jahrzehnten. Lesen Sie hier, wie viel Ihnen das Rentenplus wirklich bringt.
Doch: Das Ganze hat einen Haken. Denn durch die Rentenerhöhung dürften Zehntausende Senioren in Deutschland in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Aber was hat es damit auf sich?
Wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen
Von vorne. Senioren müssen seit 2005 auf einen Teil der Renten Einkommensteuer zahlen. Allerdings nur, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Anteil ihrer Rente über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen (mehr dazu lesen Sie hier).
Der steuerpflichtige Teil der Rente hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Je später der Renteneintritt beginnt, desto höher fällt der Anteil aus. Gehen Sie dieses Jahr in Rente, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent, im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent. Und zwar ein Leben lang. Ab 2040 liegt er bei 100 Prozent.
Zumindest Stand jetzt. Denn die Ampelkoalition plant unter anderem, den Steuerfreibetrag nach hinten zu strecken. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem vergangenen Jahr. Lesen Sie hier, was die Ampel genau ändern will.
Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig
Zurück zum Fall der Steuerpflicht durch die Anpassung der Rente. Denn die Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Das bedeutet: Während der Rentenfreibetrag zwar ein Leben lang gleich bleibt, hebt jede Rentenerhöhung den steuerpflichtigen Anteil der Rente an.
- Beispiel: Gehen wir davon aus, dass Sie 2020 in Rente gegangen sind und aktuell eine monatliche Bruttorente von 1.000 Euro beziehen. Dann liegt Ihr steuerpflichtiger Anteil bei 80 Prozent, also bei 800 Euro. Die Rentenerhöhung im Juli ist jedoch voll steuerpflichtig, das heißt: Ihr steuerpflichtiger Anteil erhöht sich um 53,5 Euro, beträgt folglich 853,5 Euro.
Doch keine Sorge. Denn die Steuerpflicht greift nur, wenn die gesamten steuerpflichtigen Einkünfte eines Rentners über dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen. Diesen hebt die Ampelkoalition an: von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro im Jahr.
Expertin warnt: Schnell möglich, dass Rentner in Steuerpflicht rutschen
In unserem Beispiel wären Sie also zunächst von der Steuerpflicht befreit, da Ihr steuerpflichtiger Anteil bei 10.242 Euro und damit unter dem Grundfreibetrag liegt. Noch, wie Steuerexpertin Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) erklärt.
"Rentner, die bislang gerade so nicht steuerpflichtig waren, sollten bei einer Rentenerhöhung besonders aufpassen", sagt sie t-online. "Gut möglich, dass der steuerpflichtige Anteil der Rente durch die Rentenerhöhung über den Grundfreibetrag rutscht."
"Das kommt für viele Rentner überraschend"
In dem Fall müssten Rentner eine Steuererklärung abgeben. "Um die Steuerlast zu senken, sollten Rentner aber auch beispielsweise Spenden, Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten oder Werbungskosten geltend machen." Welche Ausgaben Rentner noch absetzen können, lesen Sie hier. Dass tatsächlich Steuern anfallen, ist in der Praxis also oftmals nicht der Fall.
Und doch kann ein Brief vom Finanzamt viele Rentner zunächst abschrecken. "Die Finanzämter fordern die Senioren auf, eine Steuererklärung auch für mehrere Jahre abzugeben. Das kommt für viele Rentner überraschend."
Sind Sie von Steuerpflicht betroffen? Tabelle hilft
Bauer rät Rentnern, insbesondere bei Rentenerhöhungen oder Veränderung der persönlichen Verhältnisse zu prüfen, ob sie von der Steuerpflicht betroffen sind.
Dafür kann folgende Tabelle helfen: Wer ausschließlich eine gesetzliche Rente bezieht, hat laut BVL bis zu den folgenden aufgeführten Beträgen keine Steuernachzahlung zu befürchten. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gelten jeweils die doppelten Beträge.
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Hinweis: Aktuell ist das Jahr 2021 relevant, weil alle Menschen, die keine Unterstützung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erhalten, die Steuererklärungen bis Ende Juli 2022 einreichen müssen. Diese Frist soll aber bis Ende September verlängert werden. Die Tabelle wird entsprechend aktualisiert, sobald die Rentenerhöhung im Juli vollzogen wurde.
So erhalten Rentner einen ersten Überblick. Zusätzliche Unterstützung bekommen Sie beispielsweise bei den Lohnsteuerhilfevereinen oder einem Steuerberater.
Diese sollten Senioren im Zweifelsfall auch in Anspruch nehmen, sagt Bauer. "So sparen sich Rentner den Schock einer hohen Nachzahlung."
- Eigene Recherche
- Gespräch mit Jana Bauer
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa