t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

So will Robert Habeck den deutschen Gasverbrauch drücken


Energiesparen im Winter
So will Habeck den deutschen Gasverbrauch drücken

Von dpa
Aktualisiert am 13.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Wirtschaftsminister Habeck: 20 Prozent müsse Deutschland einsparen, um einen Gasmangel im Winter zu verhindern, heißt es aus seinem Ministerium.Vergrößern des BildesWirtschaftsminister Habeck: 20 Prozent müsse Deutschland einsparen, um einen Gasmangel im Winter zu verhindern, heißt es aus seinem Ministerium. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Deutschland muss Gas sparen – nur die Heizung runterzudrehen, wird im Winter nicht reichen. Wirtschaftsminister Habeck plant daher gleich zwei Verordnungen.

Verbraucher, Industrie und der öffentliche Dienst – sie alle sollen nach dem Willen von Wirtschaftsminister Robert Habeck noch einmal nachlegen beim Energiesparen. Zwei neue Verordnungen dafür hat der Grünen-Politiker am Freitag an seine Kabinettskollegen verschickt.

Mit den neuen Maßnahmen will Habeck unter anderem das freiwillige EU-Energiesparziel übertreffen, das einen um 15 Prozent geringeren Gasverbrauch in der Zeit von Anfang August bis Ende März vorsieht, verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. "Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden", heißt es in einem Papier seines Hauses. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft, heißt es.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Ohne zusätzliche freiwillige Anstrengungen werde es aber nicht gehen, heißt es aus dem Ministerium. Man rechnet vor: Eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich zwei Grad könne den deutschen Gasverbrauch um etwa drei Prozent mindern.

Diese Sparmaßnahmen sollen den Gasverbrauch drücken

Eine Reihe von Maßnahmen soll daher zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Februar, drücken.

Für öffentliche Gebäude ist Folgendes geplant:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
  • Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen soll die neue Regelung nicht gelten.
  • Boiler und Durchlauferhitzer sollen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen soll ausgeschaltet werden.

Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe ist geplant:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, sollen vorübergehend ausgesetzt werden.
  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, sollen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden dürfen.
  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude sollen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren müssen – über den voraussichtlichen Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
  • Beleuchtete Werbeanlagen sollen von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet werden.

Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll am 1. Oktober in Kraft treten – falls Kabinett und Bundesrat zustimmen. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude.

  • Jährliche Heizungsprüfungen sollen für Gebäude mit Gasheizungen zur Pflicht werden. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
  • Auch der sogenannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er soll verpflichtend werden für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas, falls er bislang nicht gemacht wurde.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung sollen ausgetauscht werden müssen, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind.

Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden mit der zweiten Verordnung zudem zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet – falls sie bereits eine Energieüberprüfung gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.

Die entsprechende Verordnung muss vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen.

Verwendete Quellen
  • NAchrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website