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Kälteres Wasser? So soll Deutschland ab September Energie sparen


Weniger heizen, kälteres Wasser
So soll Deutschland ab September Energie sparen

Von dpa
Aktualisiert am 25.08.2022Lesedauer: 3 Min.
Volker Wissing und Robert Habeck: "Wir haben noch einen langen Weg vor uns", so Habeck.Vergrößern des BildesVolker Wissing und Robert Habeck: "Wir haben noch einen langen Weg vor uns", so Habeck. (Quelle: Michele Tantussi/Reuters)
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Mit zwei Maßnahmenpaketen will die Bundesregierung Energie sparen. Neben kälteren öffentlichen Gebäuden sind auch für den privaten Bereich Vorgaben vorgesehen.

Ein Fünftel an Gas soll Deutschland nach dem Willen von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bis März einsparen – verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre. Fünf bis acht Prozent sind nach jüngsten Angaben seines Hauses schon geschafft.

Zum Sparziel beitragen sollen zwei neue Verordnungen, die das Kabinett am Mittwoch in Berlin abgesegnet hat. Damit könne der Gasverbrauch ungefähr im Umfang von zwei bis zweieinhalb Prozent gesenkt werden, sagte Habeck. Zurücklehnen könne man sich nun aber nicht. "Wir haben noch einen langen Weg vor uns."

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Vorgaben gelten ab 1. September

Mit dem Kabinettsvotum ist das erste Bündel an Maßnahmen beschlossene Sache, Bundestag oder Bundesrat müssen nicht zustimmen. Erste Vorgaben sollen zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Ende Februar, drücken. Sie sollen laut Ministerium neben der Befüllung der Gasspeicher und der Senkung des Erdgasverbrauchs in der Stromerzeugung eine weitere Säule bilden.

Das Ziel: eine Gasnotfall-Situation in diesem und im nächsten Winter zu vermeiden. Mit den Maßnahmen der Verordnungen könnten in den kommenden beiden Jahren Energiekosteneinsparungen bei privaten Haushalten, Unternehmen und der öffentlichen Hand in Höhe von 10,8 Milliarden Euro bewirkt werden.

Für öffentliche Gebäude soll Folgendes gelten:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt – außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
  • Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
  • Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden – es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

Für Arbeitsstätten in der privaten Wirtschaft ist vorgesehen:

Arbeitgebern soll es ermöglicht werden, rechtssicher weniger heizen zu dürfen. Sie sollen dem Beispiel der öffentlichen Hand folgen können. Vorschriften zur Verringerung der Raumtemperaturen gibt es jedoch nicht. Die Verordnung soll Grundlage für Selbstverpflichtungen von Betrieben und betrieblichen Vereinbarungen zur Energieeinsparung sein.

Für den privaten Bereich und Gewerbe soll gelten:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren – über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
  • Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 6 Uhr am Folgetag ausgeschaltet – wenn dies nicht zur Verkehrssicherheit nötig ist, wie etwa an Bahnunterführungen.
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Zweites Maßnahmenbündel kommt ab 1. Oktober

Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll am 1. Oktober in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude.

Folgendes soll gelten:

  • Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden dann Pflicht. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
  • Auch der sogenannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend, falls er bislang nicht gemacht wurde.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind.

Für Unternehmen sieht die zweite Verordnung außerdem vor, dass sie ab einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden pro Jahr zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet werden – falls sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.

Auf der Schiene sollen Energietransporte etwa zur Versorgung von Kohlekraftwerken, falls nötig, vorübergehend Vorrang auf der Schiene haben. "Im Zweifel kann das auch bedeuten, dass Personenzüge warten müssen", sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP). Angesichts der starken Drosselung russischer Gaslieferungen sollen zunehmend Kohlekraftwerke aus der Reserve zur Stromversorgung wieder ans Netz gehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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