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Nachtragshaushalt: Union scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe


In Karlsruhe
Union scheitert mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt

Von afp, dpa, reuters
Aktualisiert am 08.12.2022Lesedauer: 2 Min.
BundesverfassungsgerichtVergrößern des BildesDas Bundesverfassungsgericht: Der Vorgang soll in Karlsruhe noch grundsätzlich geprüft werden. (Quelle: Uli Deck/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Karlsruhe lehnt einen Unionsantrag gegen die Umschichtung von Corona-Krediten ab. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz könnte aber trotzdem vorliegen.

Eine Kreditermächtigung über 60 Milliarden Euro, die ursprünglich zur Bewältigung der Pandemie gedacht war, kann vorläufig im Energie- und Klimafonds bleiben. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Donnerstag, dass es einen Eilantrag der Bundestagsfraktion von CDU und CSU dagegen ablehne. Die Umschichtung, die im zweiten Nachtragshaushalt 2021 beschlossen wurde, soll in Karlsruhe aber noch grundsätzlich geprüft werden.

Die Kredite waren vom Bundestag wegen der Pandemie-Notlage genehmigt worden, wofür die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt wurde. Sie wurden dann aber doch nicht gebraucht und in den Fonds verschoben. Die Union zog deswegen im Frühjahr vor das Bundesverfassungsgericht, um den Vorgang prüfen zu lassen. Um zu verhindern, dass bereits Geld aus dem Fonds ausgegeben wird, reichte die Fraktion außerdem den Antrag auf eine einstweilige Anordnung beim Gericht ein.

Damit hatte sie aber keinen Erfolg. Das Gericht erklärte, dass ein Verstoß gegen das Grundgesetz zwar nicht von vornherein ausgeschlossen erscheine. Eine einstweilige Anordnung hätte aber große Nachteile, wenn das Gesetz sich später als verfassungsgemäß erweise: Dann stünden die 60 Milliarden Euro vorläufig nicht zur Verfügung, was beispielsweise die Planungssicherheit für Investitionen gefährde.

Lindner: "Gute Nachricht für viele, viele Menschen"

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt: "Karlsruhe hat eine gute Nachricht für viele, viele Menschen in unserem Land gesendet", sagte Lindner am Donnerstag in Berlin.

"Wenn die Union Recht bekommen hätte am heutigen Tag, dann wären an vielen Stellen Programme unterbrochen worden. Menschen hätten ihr Haus nicht energetisch sanieren können, Programme im Bereich der Wasserstoffwirtschaft hätten nicht fortgesetzt werden können", sagte Lindner. Dass die Union keinen Erfolg hatte, sei in erster Linie eine gute Nachricht für die Menschen, die aus dem Klima- und Transformationsfonds Unterstützung erhielten. Diese Fördermittel wären sonst infrage gestellt worden.

Die Unionsfraktion hingegen hält an ihrer Klage fest. Das Gericht in Karlsruhe habe zwar den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, sagte Vizefraktionschef Mathias Middelberg am Donnerstag in Berlin: "Wir bleiben dennoch zuversichtlich, was den Ausgang der Hauptsache angeht." Das Gericht habe "sehr dezidiert Fragen und auch Zweifel angemeldet im Hinblick auf die Verfassungsmäßigkeit" des zweiten Nachtragshaushalts für 2021. Dies sei "ein Warntag für den Bundesfinanzminister und seine Haushaltspolitik". Er hoffe auf eine Entscheidung in der Hauptsache im kommenden Jahr.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa und Reuters
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