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Fahrerflucht: Künftig nur noch Ordnungswidrigkeit statt Straftat? | Auto


Ordnungswidrigkeit statt Straftat
Reformvorschlag beim Umgang mit Fahrerflucht

Von dpa
Aktualisiert am 23.01.2024Lesedauer: 3 Min.
UnfallschadenVergrößern des BildesKratzer und Lackschaden an einem Auto (Symbolbild): Justizminister Buschmann schlägt vor, dass Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat geahndet wird. (Quelle: Arno Burgi/dpa/dpa-bilder)
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Bundesjustizminister Marco Buschmann schlägt vor, Fahrerflucht künftig nur noch als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat zu ahnden. Eine Debatte ist entbrannt.

Sollte Fahrerflucht künftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein? Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat diese Möglichkeit im vergangenen Jahr ins Spiel gebracht. Die Meinungen dazu gehen bei Fachleuten und Verbänden auseinander. Beim Verkehrsgerichtstag in Goslar wollen sie ab dem 24. Januar darüber diskutieren.

"Die Zeit ist reif für eine Reform", meint der Verkehrspräsident des Allgemeinen Deutschen Automobilclubs (ADAC), Gerhard Hillebrand. Denkbar wäre eine straffreie Meldung eines Unfalls innerhalb von 48 Stunden. Das könne entweder bei der Polizei oder bei neu zu gründenden Meldestellen passieren. Letztere könnten Polizeistellen dann künftig Arbeit abnehmen. Die Wartepflicht am Unfallort sei überholt. Entscheidend sei einzig und allein, dass der Geschädigte die nötigen Informationen zur Schadensregulierung erhalte.

Bundesjustizminister Buschmann hatte im Zuge einer Reform des Strafrechtes vorgeschlagen, dass die Gerichte Fahrerflucht künftig als Ordnungswidrigkeit statt als Straftat ahnden könnten. Auf jeden Fall soll es nach derzeitigen Plänen künftig eine Möglichkeit geben, Sachschäden online zu melden, damit der Verursacher nicht mehr vor Ort auf den Besitzer des beschädigten Fahrzeuges oder auf die Polizei warten muss. Derzeit kann eine Fahrerflucht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Versicherer: "Unfallflüchtige haben etwas zu verbergen"

Gegner einer Entschärfung der Strafe sehen, anders als der ADAC, die Gefahr, dass dadurch andere Straftaten verschleiert werden könnten. "Wer bei einem Unfall flüchtet, hat oft etwas anderes zu verbergen", meint der Leiter der Unfallforschung beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft, Siegfried Brockmann. Künftig sei es dann etwa möglich, einen Unfall bei einer Trunkenheitsfahrt erst am Folgetag zu melden.

Die Polizei könne am Tag nach dem Unfall den Alkohol im Blut nicht mehr nachweisen und der Täter müsste sich nur für die milder bestrafte Fahrerflucht verantworten. Brockmann bezweifele, dass das der Sicherheit im Straßenverkehr diene. Auch hält er es für unwahrscheinlich, dass die Reform die Polizei entlasten würde, weil die Ordnungshüter Unfallfluchten weiter aufklären müssten, auch wenn sie nur noch als Ordnungswidrigkeiten gelten.

"Die Aggressivität im Straßenverkehr nimmt nach Erkenntnissen unserer Unfallforschung immer mehr zu", sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, Anja Käfer-Rohrbach. Eine Herabstufung der Fahrerflucht sei daher das völlig falsche Signal. Es bestehe die Gefahr, dass weniger Unfälle gemeldet und Unfallopfer auf Schäden sitzen bleiben würden.

Polizei gegen Herabstufung

Auch die Gewerkschaft der Polizei ist dagegen, Unfallflucht nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Ein Meldeportal zur straffreien, nachträglichen Meldung von Sachschäden halten aber auch die Beamten für sinnvoll. Ein einfacher Zettel in der Windschutzscheibe sei unzureichend.

Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft lehnt eine Herabstufung kategorisch ab, "um die Hemmschwelle für die Tat weiterhin aufrechtzuerhalten". Allerdings hält die Gewerkschaft es für denkbar, einen Schaden straffrei innerhalb von 24 Stunden nachzumelden. Eine unabhängige Meldestelle sei aber unnötig, es reiche aus, die erforderliche Wartezeit an der Unfallstelle konkreter zu benennen. Zudem fordern die Gewerkschafter, Unfallflüchtigen künftig nicht mehr den Führerschein abzunehmen.

Derzeit wird die Fahrerlaubnis laut dem Deutschen Anwaltverein für gewöhnlich bei sehr hohen Sachschäden entzogen. Bei einem teuren Neuwagen könnten dafür schon ein paar Lackschäden ausreichen. Aus Sicht des Automobil-Clubs von Deutschland müsse über eine höhere Schwelle für diese Reparaturkosten nachgedacht werden.

Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes ist die Zahl der Unfallfluchten in den vergangenen Jahren leicht rückläufig. Im Jahr 2022 entfernten sich den Angaben nach Fahrer und Fahrerinnen in 32.000 Fällen unerlaubt vom Unfallort. 2019 waren es noch 36.000.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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