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Hans Georg Maaßen verklagt Verfassungsschutz wegen verfassungswidrigem Handeln


Hans Georg Maaßen klagt Verfassungsschutz an
"Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde"

Von dpa, lma

30.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Hans-Georg Maaßen (Archivbild): Nun klagt er gegen den Verfassungsschutz.Vergrößern des BildesHans-Georg Maaßen (Archivbild): Nun klagt er gegen den Verfassungsschutz. (Quelle: Sean Gallup/Getty Images)
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Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, hat Klage gegen seine frühere Behörde eingereicht. Er wirft dem Bundesamt und Innenministerin Nancy Faeser vor, ihn rechtswidrig als Beobachtungsobjekt einzustufen.

Ex-Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hat rechtliche Schritte gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingeleitet. Am Freitagabend wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht, wie Maaßen am Samstag bestätigte. Eine Bestätigung des Eingangs der Klage war vom Gericht am Samstag nicht zu erhalten.

Ende Januar war bekannt geworden, dass das BfV Daten zu seinem ehemaligen Präsidenten im Informationssystem der Behörde im Bereich Rechtsextremismus gespeichert hat. Maaßens Vorwurf richtet sich insbesondere gegen die aktuelle Innenministerin Nancy Faeser (SPD).

Maaßen wirft Faeser Rechtsbruch vor

In einer Stellungnahme gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte Maaßen: "Regierungsgegner sind keine Verfassungsfeinde. Sie verstößt damit in schwerer Weise gegen ihre Amtspflichten und beschädigt damit die freiheitliche Demokratie." Er ist der Auffassung, dass Faeser den Inlandsgeheimdienst unrechtmäßig zur Beobachtung von Regierungsgegnern einsetzt und daher abgesetzt werden sollte.

Die Klageschrift umfasst laut Maaßen 40 Seiten mit zusätzlichen 165 Seiten Anlagen. Aus diesen Dokumenten geht hervor, dass er sich dagegen wehrt, vom BfV als Beobachtungsobjekt behandelt zu werden. Weiterhin fordert er das BfV auf, keine personenbezogenen Daten von ihm zu sammeln oder auszuwerten.

Maaßen wirft BfV verfassungswidriges Handeln vor

Maaßen wirft dem BfV rechts- und verfassungswidrige Handlungen vor. In seiner Klageschrift argumentiert er: "Offenbar stützt das BfV seine Bewertung zunächst darauf, dass ein Rechtsextremist den Kläger/Antragsteller in einem Brief erwähnt habe; eine weitere Person soll Videos des Klägers/Antragstellers auf Facebook geteilt haben (...)."

Nach seiner Ansicht sind solche Handlungen Dritter irrelevant und bieten keine rechtliche Grundlage für seine Beobachtung oder Kategorisierung durch den Verfassungsschutz. Momentan ist Maaßen Bundesvorsitzender der neu gegründeten Partei Werteunion und plant, bei den ostdeutschen Landtagswahlen im Herbst anzutreten.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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