Historisches Ereignis Nach Merz-Schlappe: Wer ist gerade eigentlich Kanzler?

Friedrich Merz ist noch nicht Bundeskanzler, Olaf Scholz wurde schon per Zapfenstreich verabschiedet. Wer ist gerade Chef der Exekutive?
CDU-Chef Friedrich Merz hat bei der Kanzlerwahl im Bundestag die notwendige Mehrheit verfehlt. Damit bleibt Olaf Scholz weiterhin geschäftsführend im Amt. Das sieht Artikel 69 des Grundgesetzes vor. Laut dieser Regelung führt der bisherige Kanzler die Amtsgeschäfte, bis ein Nachfolger offiziell ernannt ist.
Bereits am Vorabend hatte Scholz seinen Abschied gefeiert – mit einem Großen Zapfenstreich. Nun ist seine Amtszeit doch nicht beendet. Auch die Mitglieder des bisherigen Bundeskabinetts bleiben zunächst geschäftsführend im Amt.
Das Grundgesetz gibt für diesen Fall einen klaren Fahrplan vor: Nach Artikel 63 kann der Bundestag innerhalb von 14 Tagen erneut abstimmen. In dieser Frist sind mehrere Wahlgänge möglich, auch mit unterschiedlichen Kandidatinnen und Kandidaten. Gewählt ist jedoch nur, wer mindestens 316 Stimmen erreicht – also die sogenannte Kanzlermehrheit.
Merz kann es erneut versuchen
Friedrich Merz kann erneut kandidieren, falls sich seine Chancen verbessern sollten. Es gibt keine Begrenzung der Zahl an Wahlversuchen innerhalb dieser Frist.
Sollte es auch nach Ablauf der Frist niemanden geben, der die absolute Mehrheit erreicht, folgt ein letzter Wahlgang. Dann reicht die einfache Mehrheit: Kanzler oder Kanzlerin wird, wer die meisten Stimmen erhält. Auch das ist im Grundgesetz geregelt.
Hat der oder die Gewählte dabei die Kanzlermehrheit erreicht, muss der Bundespräsident innerhalb von sieben Tagen die Ernennung vornehmen. Falls nicht, hat der Präsident zwei Optionen: Er kann die gewählte Person dennoch ernennen – oder den Bundestag auflösen und Neuwahlen ansetzen.
- Nachrichtenagentur dpa