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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Anklage steht kurz bevor Abgelehnter Asylbewerber plante offenbar Giftanschlag

Auf den Handys von Karim K. haben Ermittler Anleitungen zum Bombenbau und zur Herstellung von Rizin gefunden. Festgenommen wurde der Islamist kurz vor einer mutmaßlichen Reise zum "Islamischen Staat". Ein Gerichtsbeschluss gibt neue Einblicke.
Die Ermittlungen füllen mittlerweile rund 10.000 Seiten, die Anklage steht kurz bevor: Ein Dreivierteljahr nach der Festnahme des Iraners Karim K. ist die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf überzeugt, dass der abgelehnte Asylbewerber aus dem Iran in Deutschland einen islamistischen Anschlag plante – und sich dafür Anleitungen zum Bau einer Bombe und zur Herstellung des Nervengifts Rizin beschaffte. Im Oktober 2024 nahmen ihn Polizeibeamte am Flughafen Hannover fest. Anschließend durchsuchten sie seine Wohnung in Paderborn.
Anleitungen zum Bombenbau
Wie aus einem aktuellen Haftprüfungsbeschluss des Bundesgerichtshofs hervorgeht, der t-online vorliegt, hatte sich K. demnach zuvor über Monate mit den Plänen beschäftigt. Ermittler stellten auf seinen Handys entsprechende Chats und Anleitungen sicher. Sie sollen unter anderem von chemischen Explosionen, Zündschnüren und Elektroschockern gehandelt haben. Im selben Zeitraum habe er mehrfach kleinere dreistellige Geldbeträge an Vermittler in der Türkei angewiesen, die dazu gedacht gewesen sein, weibliche inhaftierte Mitglieder der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) zu unterstützen.
In einem konkreten Dokument sei detailliert beschrieben worden, wie ein tödlicher Messerangriff vorbereitet und durchgeführt werden könne, heißt es im Beschluss. Zudem habe es beinhaltet, wie der Explosivstoff Acetonperoxid, ein Zünder und ein zugehöriger Sprengsatz mit Ammoniumnitrat herzustellen seien. Dieselbe Anleitung beschreibe tauglich die Herstellung von Rizin und wie es eingesetzt werden könne, um möglichst viele Menschen bei einem Terroranschlag zu töten.
Eine Terrorpropaganda-Broschüre gleichen Titels und Inhalts liegt t-online vor. Darin sind Körperstellen grafisch markiert, an denen Stiche gesetzt werden sollen, um möglichst tödliche Wirkung zu entfalten. Die Herstellung des Gifts wird mit Fotos dokumentiert.
Festnahme in Hannover
Mit einer weiteren ausführlichen Anleitung, die K. sich im Telegram-Kanal "Wie man eine Bombe baut" heruntergeladen habe, sei es sogar Laien möglich, das Gift aus Rizinbohnen zu gewinnen. Weitere Dokumente gäben Ratschläge, wie bei Anschlägen vorzugehen sei.
Bei K. handle es sich um einen Sympathisanten der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), deren Ideologie er teile, heißt es im Haftprüfungsbeschluss. Zunächst habe K. geplant, den Anschlag in Europa zu begehen, um möglichst viele vermeintlich Ungläubige zu töten. Dann habe er sich schließlich zur Ausreise entschlossen, um sich dem IS als Kämpfer anzuschließen.
Als er am 14. Oktober in Hannover ein Flugzeug in die Türkei besteigen wollte, griffen die Ermittler zu, nachdem er Ausreise- und Sicherheitskontrollen passiert hatte. Sie gehen davon aus, dass er auf dem Landweg weiter nach Syrien wollte. Er selbst behauptet dem Bundesgerichtshof zufolge, er habe in der Türkei lediglich seinen Vater besuchen wollen. Ansonsten habe er die äußeren Umstände der ihm vorgeworfenen Taten teilgeständig eingeräumt. Der dringende Tatverdacht ergebe sich weiter aus der Auswertung der sichergestellten Mobiltelefone und Erkenntnissen des Bundesamts für Verfassungsschutz.
K. befindet sich weiter in In Untersuchungshaft. Es bestehe Fluchtgefahr. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" im November unter Berufung auf Sicherheitskreise über mutmaßliche Terrorpläne mit dem Gift Rizin berichtet. Bereits 2018 hatte ein Islamist in Köln versucht, eine Rizin-Bombe für einen Anschlag zu bauen. Zuvor hatte er nach Syrien reisen wollen, um sich dem IS anzuschließen. Anfang 2020 wurde er zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt.
- Eigene Recherchen
- Tagesspiegel.de: "Beschäftigte sich ein IS-Anhänger mit Bio-Kampfstoffen?"
- Generalbundesanwalt.de: "Festnahme eines mutmaßlichen Unterstützers der ausländischen terroristischen Vereinigung 'Islamischer Staat (IS)' wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat u. a."
- Juris.Bundesgerichtshof.de: AK 25/25