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Bundesverfassungsgericht stoppt Abschiebung eines Afghanen


Verfahren noch offen
Karlsruhe stoppt Abschiebung eines Afghanen

Von dpa
Aktualisiert am 14.12.2016Lesedauer: 2 Min.
Abschiebegegner demonstrieren am Frankfurter Flughafen.Vergrößern des BildesAbschiebegegner demonstrieren am Frankfurter Flughafen. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine für den Abend vorgesehene Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers zunächst gestoppt. Dabei sei die Frage, ob angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan Abschiebungen verfassungsrechtlich vertretbar sind, ausdrücklich offen gelassen worden, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.

Die Entscheidung beruhe allein auf einer Folgenabwägung, begründete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung. Der 29-Jährige könne ohne weiteres zu einem späteren Termin abgeschoben werden, sein Asylverfahren könne er nach einer Abschiebung dagegen kaum noch fortführen (Az. 2 BvR 2557/16).

Das erste Asylverfahren des Mannes liegt bereits 30 Monate zurück. Er hatte deshalb einen Folgeantrag gestellt und diesen mit der Entwicklung der Sicherheitslage in Afghanistan begründet. Die Richter befristeten das Abschiebeverbot bis längstens zum 26. Januar.

Ein zweiter Antrag eines anderen Afghanen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen seine drohende Abschiebung wurde dagegen abgelehnt (Az: 2BvR 2564/16).

Proteste am Flughafen

Gegen die geplante Sammelabschiebung hatten am Abend Hunderte Menschen protestiert. Wegen der schwierigen Sicherheitslage halten die Abschiebungsgegner Rückführungen nach Afghanistan für verantwortungslos. Am Abend startete eine Chartermaschine von Frankfurt aus nach Kabul. Ein Sprecher des afghanischen Flüchtlingsministeriums sagte den Abgeschobenen Unterstützung zu, sollten sie bei der Rückkehr in ihre Heimatprovinzen Hilfe benötigen.

Sicherheitslage von Region zu Region unterschiedlich

Bundesinnenminister Thomas de Maizière will mit den Abschiebungen auch ein Signal aussenden, dass nicht alle afghanischen Einwanderer in Deutschland Asyl bekommen. Mehrfach hat der CDU-Politiker betont, dass die Sicherheitslage in den einzelnen Regionen des Landes unterschiedlich zu bewerten sei. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz, sagte der "Stuttgarter Zeitung" laut Vorabbericht, sie teile die Bedenken einiger Bundesländer. Die freiwillige Rückkehr sei sinnvoller.

Der Flug soll Medienberichten zufolge der Anfang einer ganzen Reihe solcher Rückführungen sein. Für den Januar ist offenbar die nächste Maschine gechartert. Laut Pro Asyl handelt es sich bei der jetzt abgeschobenen Gruppe um die erste Sammelabschiebung aus Deutschland.

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