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Karlsruher NC-Entscheid: "Dieses Urteil ist überfällig"


Viel Lob für NC-Entscheid
"Dieses Urteil ist überfällig"


19.12.2017Lesedauer: 2 Min.
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Karlsruher Urteil zum NC: "Das richtige Signal zur richtigen Zeit."Vergrößern des Bildes
Karlsruher Urteil zum NC: "Das richtige Signal zur richtigen Zeit." (Quelle: Uli Deck/dpa)

Das Auswahlverfahren für das Medizinstudium in Deutschland muss reformiert werden. Für sein Urteil erhält das Bundesverfassungsgericht viel Lob.

Hochschulen, Ärzteorganisationen und Politiker haben den Karlsruher Richterspruch zur Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin begrüßt.

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) nannte das Urteil notwendig. Das Verfahren zur Auswahl von Studienplatzbewerbern müsse gerechter werden, sagte DHV-Präsident Prof. Bernhard Kempen t-online.de. Motivation und charakterliche Eignung von Bewerbern sollten "im Rahmen des Auswahlverfahrens stärker Berücksichtigung finden". "Dass dadurch auch die Spielräume für die Hochschule enger werden, muss hingenommen werden."

Der DHV-Präsident bezeichnete es als wegweisend, dass künftig die Noten-Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Vergabe der Medizinstudienplätze ausgeglichen werden müssten. "Dies ist überfällig", so Kempen. Zugleich aber schränkte er ein: „Auch weiterhin wird nicht jeder Studienplatzbewerber im Fach Medizin zum Zuge kommen."

"Rechtssicherheit auf verfassungsmäßigem Boden schaffen"

Prof. Klaus P. Kohse, Studiendekan der Fakultät für Medizin der Uni Oldenburg, bewertete das Urteil ebenfalls positiv: "Es soll möglichst bundeseinheitlich Rechtssicherheit auf verfassungsmäßigem Boden geschaffen werden", sagte Kohse t-online.de. An der angespannten Studienplatzsituation werde das Urteil unmittelbar aber nichts ändern. "Die grundsätzlich notwendige Begrenzung des Zugangs zur endlichen Ressource 'Medizinstudienplätze' wird ja nicht in Frage gestellt", so Kohse.

Das Karlsruher Urteil sei "das richtige Signal zur richtigen Zeit", sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Bei der überfälligen Reform des Medizinstudiums müsse nun Tempo gemacht werden. "Bund und Länder sollten das Urteil zum Anlass nehmen, die Studienzulassung gerechter zu gestalten und besser auf die Erfordernisse einer Gesellschaft im Wandel auszurichten."

Medizinstudienplätze auf Niveau von 1990

Der Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke, forderte eine größere Anzahl an Studienplätzen. Viele geeignete Bewerber würden an der Aufnahme ihres Wunschstudiums gehindert, weil die Zahl der Medizinstudienplätze auf dem Niveau von 1990 verharre, so Henke.

Petra Sitte von der Linken erklärte bei Twitter, ihre Fraktion habe Zulassungsbeschränkungen und Auswahlgespräche immer kritisiert – "erst recht ihre ausgrenzenden Kriterien und Verfahren". Der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz beklagte: "Den Zugang zu Studienplätzen über einen Notendurchschnitt zu regulieren ist willkürlich und zynisch." SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte ein bundesweit einheitliches Zulassungsverfahren: "Die Abiturnote bleibt ein wichtiges Indiz, aber in Zukunft muss das individuelle Talent und auch eine passende Vorbildung wichtiger werden."

Kritik an NC-Regeln in anderen Fächern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) wies darauf hin, dass es nicht nur in Medizin, sondern in vielen weiteren Studienfächern einen Numerus Clausus gebe, zunehmend auch in den Bildungswissenschaften. "Es kann nicht sein, dass in vielen Lehramtsstudiengängen Studienberechtigte abgewiesen werden, während gleichzeitig über einen zunehmenden Lehrkräftemangel geklagt wird", kritisierte GEW-Vize Andreas Keller.

Die Bildungs- und Wissenschaftsminister der Länder verzichteten zunächst auf eine Bewertung des Urteils. Die Kultusministerkonferenz kündigte lediglich an, sie werde die Auswirkungen und den Handlungsbedarf sorgfältig prüfen und in ihren Gremien beraten. In einer Erklärung des Gremiums heißt es, der Numerus Clausus sei von den Karlsruher Richtern grundsätzlich gebilligt worden. Lediglich das Auswahlverfahren der Hochschulen müsse um mindestens ein ergänzendes Kriterium ergänzt werden. Die landesrechtlichen Regelungen zu diesen Auswahlverfahren seien deshalb entsprechend zu überarbeiten.

Quellen und weiterführende Informationen:

dpa, AFP

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