t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Familiennachzug bei Flüchtlingen: Schnell erklärt – Wer darf kommen?


Neue Regeln
Streitthema Familiennachzug: Wer darf kommen?

Von dpa
Aktualisiert am 01.08.2018Lesedauer: 2 Min.
Mutter mit Sohn am Flughafen: Das Bundesverwaltungsamt wacht darüber, dass nicht mehr als 1.000 Genehmigungen pro Monat erteilt werden. (Symbolfoto)Vergrößern des BildesMutter mit Sohn am Flughafen: Das Bundesverwaltungsamt wacht darüber, dass nicht mehr als 1.000 Genehmigungen pro Monat erteilt werden. (Symbolfoto) (Quelle: Azad Lashkari/Reuters-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Lange stritt die Koalition über den Familiennachzug für Flüchtlinge – ab 1. August gelten neue Regeln. Mehr Menschen können nun ihre Verwandten nachholen. Die wichtigsten Fakten.

Viele Flüchtlinge durften zwei Jahre lang keine Angehörigen nach Deutschland holen. An diesem Mittwoch ändert sich das. Dann wird der Familiennachzug auch für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus nach langem Hin und Her zwischen Union und SPD wieder möglich, wenn auch in engen Grenzen. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

1. Wer darf seine Familie zu sich holen?

In dem neuen Gesetz geht es nur um die Gruppe der sogenannten subsidiär Schutzberechtigten. Denn wer in seiner Heimat politisch verfolgt wurde oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt ist, darf ohnehin seine Familie nachholen. Und zwar auch dann, wenn er für deren Unterhalt nicht selbst aufkommen kann. "Subsidiären Schutz" erhält, wer zwar nicht verfolgt wird, bei einer Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem in Gefahr wäre, etwa weil dort Krieg herrscht. Das betrifft vor allem Flüchtlinge aus Syrien.

2. Welche Angehörigen dürfen kommen?

Erwachsene können Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich holen. Auch die Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erhalten Visa. Für den Familiennachzug zu den Eltern ist entscheidend, dass bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit ein formloser Antrag bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat gestellt wurde.

3. Wie viele Menschen sind das?

Pro Monat werden maximal 1.000 Angehörige nach Deutschland kommen dürfen. Da die Prüfung und Auswahl der Anträge in der Anfangsphase wohl nicht so schnell laufen wird, hat man verabredet, dass in den ersten fünf Monaten (von August bis Ende Dezember 2018) insgesamt 5.000 Menschen Visa erteilt werden sollen. Ab Januar gilt dann aber eine starre Kontingent-Regelung von 1.000 Visa pro Monat.

4. Wie war das früher?

Den "subsidiären Schutz" gibt es erst seit 2013. Mit der Einführung dieser neuen Kategorie wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Vorher gab es für diese Menschen meist nur den Abschiebeschutz. Im August 2015 wurde für Ausländer mit "subsidiärem Schutz" der Familiennachzug erlaubt. Im März 2016 wurde diese Möglichkeit mit den Stimmen der großen Koalition wieder abgeschafft – erst einmal für zwei Jahre. Da sich die Regierungsbildung nach der Bundestagswahl vom September 2017 über Monate hinzog, wurde die Aussetzung erst einmal bis Ende Juli verlängert.

5. Wer darf zuerst kommen?

Entscheidend dafür sind die Dauer der Trennung, das Kindeswohl, und die Frage, ob den Angehörigen da, wo sie aktuell leben, Gefahr für Leib und Leben droht. Außerdem soll berücksichtigt werden, ob jemand krank oder pflegebedürftig ist. Bonuspunkte erhält, wer zur Sicherung des Unterhalts der Familie beiträgt. Auch Sprachkenntnisse der Angehörigen werden positiv vermerkt.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website