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Gleichstellung im Bundestag: Parlamentarierinnen loten Chancen für Paritätsgesetz aus


Gleichstellung im Bundestag
Parlamentarierinnen loten Chancen für Paritätsgesetz aus

Von dpa
Aktualisiert am 13.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Frauen und Männer im Bundestag: In Brandenburg müssen Parteien bei Wahlen schon zur Hälfte Frauen aufstellen.Vergrößern des BildesFrauen und Männer im Bundestag: In Brandenburg müssen Parteien bei Wahlen schon zur Hälfte Frauen aufstellen. (Quelle: Christoph Soeder./dpa)
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Im aktuellen Bundestag sind 30,7 Prozent der Abgeordneten weiblich. Eine Gruppe von Parlamentarierinnen aus fünf Fraktionen will den Anteil auf 50 Prozent erhöhen. Vorbild ist Brandenburg.

Um den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen, wollen Frauen aus verschiedenen Fraktionen die Chancen für ein Paritätsgesetz ausloten. Das Treffen von Parlamentarierinnen von Union, SPD, FDP, Grünen und Linkspartei sei für Donnerstagvormittag geplant, berichtet "Der Spiegel". Thema solle ein Gesetz für die gleiche Anzahl von Frauen und Männern im Parlament sein.

"Am liebsten würden wir das Paritätsgesetz mit der Wahlrechtsreform verbinden", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Katja Mast dem Magazin. "Ich freue mich, dass wir uns dafür nun mit Kolleginnen aus anderen Fraktionen zusammensetzen."

Die CDU-Abgeordnete Yvonne Magwas, Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion, sagte: "Es sollte nicht bei dem einen Treffen bleiben." Es könne sich eine Parlamentarierinnen-Gruppe daraus entwickeln.

Brandenburg geht bei Parität voran

Als erstes Bundesland hat Brandenburg im Januar ein Gesetz beschlossen, nach dem alle Parteien für die Landtagswahl gleich viele Frauen und Männer als Kandidaten aufstellen müssen. Auch in der Bundespolitik hatte es im Umfeld des 100. Jahrestags des Frauenwahlrechts in Deutschland Forderungen nach einer Änderung des Wahlrechts gegeben.


Die Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie selbst kein Gesetz zur Einführung einer Frauenquote im Bundestag auf den Weg bringen will. Es sei langjährige Praxis, dass eine solche Initiative aus den Reihen des Parlaments und nicht von der Regierung kommen müsse, hatte das Familienministerium auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion erklärt. Ob eine entsprechende Änderung des Wahlrechts mit dem Grundsatz der Wahlfreiheit vereinbar sei, müsse zudem verfassungsrechtlich noch geprüft werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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