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Flaggenverbrennen verboten: Parteien streiten über Gesetz


Parteien streiten
Bundestag verbietet Verbrennen von Flaggen

Von dpa
15.01.2020Lesedauer: 2 Min.
Demonstranten verbrennen eine Fahne mit einem Davidstern: Nur die Linke und die AfD sprachen sich gegen den Gesetzesentwurf aus. (Archivbild)Vergrößern des BildesDemonstranten verbrennen eine Fahne mit einem Davidstern: Nur die Linke und die AfD sprachen sich gegen den Gesetzesentwurf aus. (Archivbild) (Quelle: Jüdisches Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus e.V./dpa-bilder)
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Als Demonstranten in Berlin eine israelische Flagge zerstörten, war die Empörung groß – trotzdem ließ sich dagegen wenig tun. Denn noch ist Flaggenverbrennen legal. Ändert sich das bald?

Wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staates verbrennt, muss wahrscheinlich bald mit Strafen rechnen. Der Bundestag will am Mittwochabend einen Gesetzentwurf des Bundesrates beraten, der eigentlich nur die Flagge und die Hymne der Europäischen Union schützen sollte. Vorgesehen ist dafür eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren. Die große Koalition will das Verbot jetzt auch auf Flaggen von Staaten neben der deutschen Flagge ausweiten.

Das hat damit zu tun, dass Demonstranten in Berlin 2017 israelische Flaggen zerstört hatten. Der Protest richtete sich damals gegen die Verlegung der US-Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem. "So etwas darf in Deutschland nicht geschehen. Umso besser, dass dies nun für die Fahnen aller Länder gelten soll", sagte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein.

Kritik soll erlaubt sein – aber keine brennenden Flaggen

Harte Kritik müsse ohne Einschränkung erlaubt sein, betonte der Obmann der Union im Rechtsausschuss, Jan-Marco Luczak (CDU). Wer aber die Flagge der EU oder eines anderen Staates verbrenne, "der überschreitet eine Schwelle, die in einem zivilisierten Land nicht überschritten werden darf". Das Verbrennen der Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines der Bundesländer fällt bereits unter Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole im Strafgesetz, darauf stehen bis zu fünf Jahre Haft.

Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass mit dem Entwurf auch die im Fall des Gedichtes von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan relevante Ermächtigung der Bundesregierung zur Durchführung von Strafverfahren nach Anzeigen ausländischer Staatsorgane beseitigt werde. Die deutsche Justiz könne selbst beurteilen, wann ein Strafverfahren eingeleitet werden sollte. Eine Ermächtigung der Regierung sei unnötig – "diese Voraussetzung soll deshalb gestrichen werden".

Die Linksfraktion lehnt den Entwurf ab. Sie findet, dem Verbrennen von Flaggen sollte man mit dem Ordnungsrecht begegnen, nicht mit dem Strafrecht. Die AfD-Fraktion ist aus anderen Gründen dagegen. Ihr parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann sagte: "Die EU ist kein Staat. Dementsprechend müssen für ihre Symbole auch nicht die gleichen Sonderregeln gelten."

Verwendete Quellen
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