t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

AfD gewinnt BVerfG-Klage gegen Innenminister Horst Seehofer


Vor dem Verfassungsgericht
Urteil: AfD gewinnt Klage gegen Horst Seehofer

Von dpa
Aktualisiert am 09.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage der AfD stattgegeben.Vergrößern des BildesBundesinnenminister Horst Seehofer: Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage der AfD stattgegeben. (Quelle: Metodi Popow/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlichte Horst Seehofer ein kritisches Interview über die AfD. Dagegen klagte die Partei vor dem Verfassungsgericht – und bekam nun recht.

Die AfD hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen Innenminister Horst Seehofer gewonnen. Die Partei hatte gegen den CSU-Politiker geklagt, weil er ein kritisches Interview über die AfD auf der Webseite seines Ministeriums veröffentlicht hatte, das dort mehrere Wochen stand.

"Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt", sagte der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung. Direkte Konsequenzen für den Minister hat das Urteil nicht. Das Interview steht schon lange nicht mehr auf der Internetseite.

Das Bundesinnenministerium will künftige Veröffentlichungen auf seiner Homepage kritisch prüfen. Das sei einerseits schade, weil es Bürger gebe, "die sich auch über die Gesamtpersönlichkeit des Ministers informieren wollen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU). "Das können wir so in dieser Gänze nicht mehr anbieten." Das sei allerdings verschmerzbar.

"Wir sind aber sehr erfreut, dass das Gericht in wirklich dankenswerter Klarheit festgestellt hat, dass auch ein Bundesinnenminister, auch Horst Seehofer, am politischen Meinungskampf teilnehmen kann, auch mit pointierten, ja auch harten Äußerungen", sagte Krings weiter. Es bleibe möglich, das Verhalten einer Partei oder Fraktion als "schäbig" oder "staatszersetzend" zu kritisieren. Damit müssten Regierungsmitglieder ihre Überzeugungen in Interviews oder Talkshows nicht mit angezogener Handbremse darlegen.

Ministerium hatte Interview auf der Homepage

Der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen wertete das Urteil als Erfolg. "Wir sind froh und glücklich, es ist übrigens ein Beweis für einen funktionierenden Rechtsstaat, ein sehr guter Tag für die Alternative für Deutschland, ein sehr guter Tag vor allem aber für die Demokratie in Deutschland", sagte Meuthen.

Seehofer hatte es im September 2018 der Deutschen Presse-Agentur gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion versucht, im Bundestag den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen. Ihr Vorwurf: Frank-Walter Steinmeier habe "für eine linksradikale Großveranstaltung" geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Links-Punkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.

Seehofer kommentierte das in dem Interview mit den Worten: "Das ist für unseren Staat hochgefährlich." Man könne nicht "wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln". "Das ist staatszersetzend." Außerdem sagte er: "Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten."

Nach der Veröffentlichung hatte das Ministerium den dpa-Text zu den anderen Medienberichten auf seine Homepage gestellt – eine Steilvorlage für die AfD.

AfD klagte bereits zuvor erfolgreich gegen die CDU

Denn die Partei hatte in einem ganz ähnlichen Fall in Karlsruhe schon einmal erfolgreich gegen die damalige Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) geklagt.

Wanka hatte in der Flüchtlingskrise 2015 auf einen Demonstrationsaufruf der AfD mit der Parole "Rote Karte für Merkel!" per Ministeriums-Pressemitteilung reagiert: "Die Rote Karte sollte der AfD und nicht der Bundeskanzlerin gezeigt werden."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website