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Justizministerin: Lambrecht gegen härtere Strafen bei Kinderpornografie


"Führt nicht weiter"
Lambrecht gegen härtere Strafen bei Kinderpornografie

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2020Lesedauer: 2 Min.
Christine Lambrecht: Die Justizministerin ist gegen eine Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie.Vergrößern des BildesChristine Lambrecht: Die Justizministerin ist gegen eine Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Nach dem Missbrauchsfall von Münster fordert die CDU eine Verschärfung der Strafen. Justizministerin Lambrecht sieht hingegen andere Schwachstellen.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Forderungen nach Verschärfung des Strafrahmens bei Kinderpornografie zurückgewiesen. "Der pauschale Ruf nach einer abstrakten Strafrechtsverschärfung bei Kinderpornografie, wie er von (CDU-Chefin) Frau Kramp-Karrenbauer kommt, führt nicht weiter", sagte die SPD-Politikerin der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Angemessene Reaktion für Lamprecht auf dem Prüfstand

Unter den Straftatbestand Kinderpornografie falle auch schon das einmalige Posten eines kinderpornografischen Comics. "Wenn wir dieses einmalige Verhalten als Verbrechen einstufen – das bedeutet eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr –, gäbe es keine Möglichkeit, hierauf angemessen zu reagieren", erklärte sie. Bei Kindesmissbrauch sei eines der höchsten Strafmaße überhaupt - bis zu 15 Jahren plus Sicherheitsverwahrung - möglich.

Kramp-Karrenbauer hatte vor dem Hintergrund des Missbrauchsfalls von Münster nach einer Debatte ihres Parteipräsidiums gefordert, Kindesmissbrauch in jedem Fall als Verbrechen und nicht mehr nur als Vergehen zu ahnden, damit stets eine Mindeststrafe von einem Jahr drohe. Zudem müsse der Strafrahmen bei Besitz oder Beschaffung von kinderpornografischem Material erhöht werden.

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Lambrecht sagte: "Wichtiger ist es, konkret den Ermittlern mehr Möglichkeiten zu geben und sie gut auszustatten. Dass das wirkt, zeigt sich in NRW." Sie forderte die schnellstmögliche Verabschiedung einer Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die dem Bundestag bereits vorliegt. "Damit werden soziale Netzwerke verpflichtet, nach Hinweisen auf verdächtige Bilder und Filme diese nicht nur wie bisher zu löschen, sondern sie zusätzlich an eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt zu melden", sagte sie.

Dem BKA würden auch die IP-Adressen und Port-Nummern mitgeteilt, damit die Urheber schnell ermittelt werden könnten. Ein zweiter vorliegender Gesetzentwurf sorge für einfachere Meldewege, damit User die Plattformen schneller auf verdächtige Inhalte aufmerksam machen könnten

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