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Bundestag beschließt Verbot unfairer Praktiken in Lebensmittelmärkten


Beschlüsse im Bundestag
Mehr Fairness in der Lieferkette für Lebensmittel

Von dpa-afx
Aktualisiert am 07.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Bundestag: Ein neues Gesetz zum Verbot unfairer Praktiken im Lebensmittelmarkt wurde beschlossen.Vergrößern des BildesDer Bundestag: Ein neues Gesetz zum Verbot unfairer Praktiken im Lebensmittelmarkt wurde beschlossen. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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Der Preisdruck auf dem Lebensmittelmarkt ist riesig – oft zu Lasten der Landwirte. Die Bundesregierung steuert mit einer Reform entgegen. Auch andere Gesetzesentwürfe wurden abgearbeitet. Ein Überblick.

Auftragsstornierungen in letzter Minute oder einseitige Vertragsänderungen: Solche unfairen Praktiken im deutschen Lebensmittelhandel sollen bald der Vergangenheit angehören. Der Bundestag stimmte am Donnerstag einer entsprechenden Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes zu.

Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die erstmals einen EU-weiten Mindestschutzstandard für Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette vorsieht. Neben dem Verbot einiger unlauterer Handelspraktiken wird eine Ombudsstelle eingerichtet, an die sich die landwirtschaftlichen Betriebe bei unlauteren Praktiken wenden können.

Überblick über andere Beschlüsse

Je näher der Wahltermin rückt, desto voller wird die Tagesordnung des Bundestags, weil zahlreiche Gesetzesvorhaben noch rechtzeitig zum Abschluss gebracht werden sollen. Deshalb endete die Plenardebatte vom Donnerstag erst nach Mitternacht. In den Abend- und Nachtstunden haben die Abgeordneten noch eine Reihe anderer wegweisender Gesetze verabschiedet, bei denen es unter anderem um Müllvermeidung und die Bekämpfung von Internet-Hetze geht.

Abfall: Zur Vermeidung von Verpackungsmüll müssen Restaurants, Imbisse und Cafés beim Straßenverkauf ab dem Jahr 2023 neben Einwegverpackungen auch eine alternative Mehrwegvariante anbieten. Ausgenommen sind kleinere Gastronomiebetriebe, die maximal 80 Quadratmeter groß sind und nicht mehr als fünf Beschäftigte haben. Schon ab 2022 gilt eine erweiterte Pfandpflicht für Plastikflaschen und Getränkedosen. Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke - etwa Fruchtsäfte ohne Kohlensäure - fallen weg. Darüber hinaus wird für die Herstellung von PET-Flaschen ein verpflichtender Mindestanteil an recyceltem Kunststoff eingeführt.

Internet: Im Kampf gegen strafbare Hetze im Internet stärkt das überarbeitete Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Nutzerrechte. Wer bedroht oder beleidigt wird, soll sich dank vereinfachter Meldewege unkompliziert wehren können. Eingeführt wird auch ein "Gegenvorstellungsverfahren", mit dem sich User gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte wehren können, ohne sofort vor Gericht ziehen zu müssen.

Geld: Für Verbraucher soll es deutlich preiswerter werden, einen Kredit abzusichern. Die zulässige Abschlussprovision für die sogenannte Restschuldversicherung wird gesetzlich auf 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme begrenzt. Eine Restschuldversicherung springt ein, wenn der Kreditnehmer arbeitslos wird oder stirbt. Die Deckelung der Provision soll den Anreiz senken, möglichst viele Versicherungen mit hohen Prämien zu verkaufen, wodurch letztlich die finanzielle Belastung der Kunden sinken soll.

Geschichte: Eine Helmut-Kohl-Stiftung erinnert künftig an das Leben und Wirken des langjährigen deutschen Bundeskanzlers. Zu den Aufgaben der Stiftung, deren Einrichtung der Bundestag ohne Gegenstimmen billigte, gehört unter anderem die Errichtung einer öffentlich zugänglichen Erinnerungsstätte in Berlin.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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