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Verbot von Hamas-Flagge: Bundesregierung offenbar einig


Terrororganisation
Bundesregierung einigt sich offenbar auf Verbot von Hamas-Flagge

Von afp
20.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Demonstranten schwenken die Hamas-Flagge in Gaza-Stadt: In Deutschland soll die Flagge verboten werden (Archivfoto).Vergrößern des BildesDemonstranten schwenken die Hamas-Flagge in Gaza-Stadt: In Deutschland soll die Flagge verboten werden (Archivfoto). (Quelle: Mahmoud Issa/imago-images-bilder)
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Die Flagge der radikal-islamischen Palästinenserorganisation soll in Deutschland verboten werden. Das soll die Bundesregierung beschlossen haben. Zuletzt gab es aus einem Ministerium noch Bedenken.

Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben sich laut einem Zeitungsbericht auf ein Verbot der Hamas-Flagge geeinigt. "Wir wollen nicht, dass auf deutschem Boden die Fahnen von Terrororganisationen geschwenkt werden", sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) der "Welt am Sonntag". Der deutsche Rechtsstaat müsse den antisemitischen Demonstrationen vom Mai eine rasche und dezidierte Antwort erteilen.

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"Es freut mich sehr, dass die SPD sich unserer Initiative angeschlossen hat", sagte Frei. "Damit senden wir auch ein klares Zeichen an unsere jüdischen Bürgerinnen und Bürger."

Justizministerium hatte Bedenken

Durch eine Ergänzung des Paragrafen 86 im Strafgesetzbuch sollen beim dort geregelten Verbot der Verbreitung von Propagandamitteln neben verfassungswidrigen Organisationen auch solche berücksichtigt werden, die auf der EU-Terrorliste geführt werden. Unter anderem die im Gazastreifen herrschende radikalislamische Hamas und auch die linksextreme Palästinenserorganisation PFLP, die ebenfalls Unterstützer in Deutschland hat, stehen auf dieser Sanktionsliste.

Zuvor hatte es dem Bericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken im Justizministerium von Christine Lambrecht (SPD) gegeben. Die "Welt am Sonntag" zitierte aus einem Brief der Bundesjustizministerin vom 7. Juni an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

"Schwierige Rechtsfragen"

Darin habe es zum Vorschlag aus der Unionsfraktion geheißen: "Nach erster Einschätzung halte ich den dort gewählten konkreten Ansatz für überarbeitungsbedürftig, aus Respekt vor dem Parlament habe ich um Prüfung in meinem Haus gebeten, ob ggf. eine modifizierte Variante dieses Vorschlags denkbar wäre."

Die SPD-Fraktion verwies anschließend auf verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesregierung. Noch am Mittwoch sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf "WamS"-Anfrage noch, eine entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch werfe "eine Reihe schwieriger Rechtsfragen auf".

Im Zuge der jüngsten Gewalteskalation im Nahen Osten hatte die Bundesregierung die Raketenangriffe der Hamas auf Israel als "Terrorangriffe" verurteilt. Zugleich waren bei anti-israelischen Protesten im Mai in mehreren deutschen Städten teilweise auch Hamas-Symbole zu sehen gewesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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