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Nach Anti-Kraftwerks-Protest: Linken-Abgeordneter wegen Hausfriedensbruchs verurteilt


Nach Anti-Kraftwerks-Protest
Linken-Abgeordneter wegen Hausfriedensbruchs verurteilt

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 12.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Lorenz Goesta Beutin: Der Linken-Abgeordnete wurde wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt.Vergrößern des BildesLorenz Goesta Beutin: Der Linken-Abgeordnete wurde wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe verurteilt. (Quelle: imago-images-bilder)
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Er war unter den Demonstranten, die im vergangen Jahr auf das Gelände des Kraftwerks Datteln 4 eindrangen. Nun wurde der Linken-Bundestagabgeordnete Lorenz Gösta Beutin zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Linken-Bundestagabgeordnete Lorenz Gösta Beutin ist am Donnerstag vom Amtsgericht Recklinghausen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 3.750 Euro verurteilt worden. Beutin hatte im Februar vergangenen Jahres Demonstranten begleitet, die auf das Gelände des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 im Ruhrgebiet eingedrungen waren. Gegen den Politiker aus Schleswig-Holstein sei eine Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu je 150 Euro verhängt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Beutin kündigte Berufung an.

Der Politiker hatte sich bei der Aktion als "parlamentarischer Beobachter" bezeichnet. Er begleitet regelmäßig Demonstrationen der Umwelt- und Klimabewegung. Der Kraftwerksbetreiber Uniper hatte Strafanzeige gestellt, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. Das Kraftwerk Datteln 4 war zum Zeitpunkt der Aktion noch im Probebetrieb. Es ist besonders umstritten, weil es trotz des vereinbarten Kohleausstiegs noch ans Netz gegangen ist.

"Schlag ins Gesicht der friedlichen Klimaschutzbewegung"

Die Bezeichnung "parlamentarischer Beobachter" rechtfertige Beutins Verhalten nicht, sagte der Gerichtssprecher. "Beobachten ist eine passive Tätigkeit." Der Bundestagsabgeordnete sei aber nicht nur auf das Kraftwerksgelände gelangt, er sei auch auf einen gesicherten Kran der Anlage geklettert. "Juristisch ist das Haufriedensbruch", sagte der Sprecher.

Beutin bezeichnete das Urteil in einer schriftlichen Erklärung als "Schlag ins Gesicht der friedlichen Klimaschutzbewegung und ihrer Unterstützer*innen". Die parlamentarische Beobachtung sei gelebtes Grundgesetz, "es braucht bei Protesten, auch auf dem Privatgelände eines Kohlekonzerns, die Anwesenheit unabhängiger Beobachter". Die Linke fordert "mehr rechtlichen Schutz für Parlamentarische Beobachter*innen vor strafrechtlicher Verfolgung". Es gehe dabei nicht um Sonderrechte für Abgeordnete.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und afp
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