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BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht: So gespalten reagieren Wähler


Wähler reagieren auf BSW-Pleite
"Das hat ein starkes Geschmäckle"

Von t-online, MTh

Aktualisiert am 05.06.2025 - 08:16 UhrLesedauer: 2 Min.
Amira Mohamed Ali (l.) und Sahra Wagenknecht: Das BSW scheiterte mit Klagen vorm Bundesverfassungsgericht.Vergrößern des Bildes
Amira Mohamed Ali (l.) und Sahra Wagenknecht: Die Politikerinnen sind die Vorsitzenden des BSW. (Quelle: IMAGO / Florian Gaertner)
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Um eine Neuauszählung der Stimmen bei der Bundestagswahl zu erreichen, zog das BSW vors Bundesverfassungsgericht. Dass dieses die Klagen abwies, erzürnt die einen und erfreut die anderen.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht erreichte bei der Bundestagswahl im Februar ein Wahlergebnis von 4,981 Prozent der Wählerstimmen. Damit verfehlte es knapp die Fünfprozenthürde und zog nicht in den Bundestag ein.

Vor dem Bundesverfassungsgericht klagte die Partei gegen das Bundeswahlgesetz. Letztlich wollte sie eine Neuauszählung der Wählerstimmen erreichen. Doch die Richter in Karlsruhe wiesen die zwei Organklagen am Dienstag ab. Die Zuschriften an t-online schwanken zwischen Bedauern und Begrüßen des Scheiterns des BSW.

"Das Wahlgesetz muss nachgebessert werden"

Christian Michael schreibt: "Es ist gut, dass das BSW scheiterte – nicht nur, weil es keine prorussische Partei im Bundestag braucht. Ein Einzug des BSW hätte auch die Regierungsbildung massiv erschwert."

"Ich bedauere das Scheitern des BSW vor dem Verfassungsgericht", verrät Bernd Rasenow. "Das Wahlgesetz muss nachgebessert werden. Bei diesem knappen Wahlausgang wäre eine Neuauszählung absolut berechtigt gewesen, zumal ja anschließend noch über 4.000 Stimmen nachgereicht wurden, die falsch gezählt waren."

Marianne Canis mailt: "Ich bin froh, dass das BSW vor Gericht scheiterte. Diese Prinzessin-Partei ist überflüssig. Es ist ein Bündnis, um einer Frau zu huldigen, die narzisstisch und egoman ist. Es ist im eigentlichen Sinne gar keine Partei, es ist eine One-Woman-Show."

"Dies schadet der Demokratie"

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist mehr als nur bedauerlich", findet Udo Hellmann, der vermutet, dass das BSW bei einer Neuauszählung die erforderliche Anzahl von Stimmen erreicht hätte, um über fünf Prozent zu kommen.

"Die korrekte Zusammensetzung des neuen Parlaments und in der Folge die Rechtmäßigkeit von Beschlüssen der Regierung bleiben ungeklärt. Dies schadet der Demokratie und fördert die Politikverdrossenheit", glaubt der t-online-Leser.

Rainer Bartl sagt: "Es ist ganz einfach: Es gibt eine Fünfprozenthürde, und entweder kann eine Partei sie überwinden oder nicht. Das BSW versucht, genau wie andere populistische Gruppierungen, allen voran die AfD, demokratische Regeln mittels einer Instrumentalisierung der Justiz auszuhebeln. Es ist gut, dass die Partei damit keinen Erfolg hatte."

 
 
 
 
 
 
 

"Das Ganze lässt an unserer Demokratie zweifeln"

"Ich bedauere sehr, dass das Bundesverfassungsgericht einer Neuauszählung der Wahlstimmen einen Riegel vorschiebt", äußert Brigitte Birken. "Das hat ein starkes Geschmäckle und zeigt mir, dass es nur auf dem Papier so aussieht, als lebten wir in einer Demokratie, in der jede Wählerstimme zählt."

Weiter schreibt die t-online-Leserin: "Es ist doch bemerkenswert, dass sich schon bei einer stichprobenartigen Auszählung der Wahlzettel Differenzen ergaben. Das lässt für mich als Bürgerin den Schluss zu, dass es bei einer Gesamtneuauszählung zu einem Übertreffen der Fünfprozenthürde hätte kommen können. Das Ganze lässt an unserer Demokratie zweifeln."

Willi Lübke schreibt: "Einer Egomanin wie Frau Wagenknecht tut ein so knappes Verfehlen des Einzuges in den Bundestag besonders weh. Das BSW schaffte die Fünfprozenthürde nicht, das sollte es schlicht akzeptieren. Knapp verfehlt ist auch daneben. Wahlen sollten nicht vor Gericht entschieden werden, sondern an der Urne – so wie jetzt geschehen."

Verwendete Quellen
  • Zuschriften von t-online-Lesern
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