Klagen wegen Bundeswahlrechts BSW scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Das BSW ist mit seiner Verfassungsklage zum Bundeswahlgesetz in Karlsruhe gescheitert.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht ist mit zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe abgewiesen worden. Das gab das Gericht am Dienstag in einer Mitteilung bekannt.
Die Klagen richteten sich gegen den Bundestag und betrafen die Ausgestaltung des Bundeswahlrechts. Das BSW bemängelte insbesondere das Fehlen einer rechtlich gesicherten Einspruchsmöglichkeit bei einem knappen Verfehlen der Fünfprozenthürde sowie die Regelungen zur Parteienreihenfolge auf dem Stimmzettel. Die Partei berief sich dabei auf eine Verletzung der Chancengleichheit.
BSW scheiterte knapp an Fünfprozenthürde
Konkret ging es um Folgendes: Bei der Bundestagswahl 2024 erhielt das BSW letztlich 4,981 Prozent der gültigen Zweitstimmen und scheiterte damit knapp an der Fünfprozenthürde. Für Aufsehen sorgte am Wahlabend, dass zunächst von nur 4,97 Prozent die Rede war – später kamen jedoch über 4.000 Stimmen hinzu, wodurch das Endergebnis noch knapper ausfiel. Mehr zu den Umständen der zusätzlichen Wahlstimmen lesen Sie hier.
Die Partei warf dem Bundestag daraufhin vor, im Bundeswahlgesetz keine Regelung für solch einen knappen Fall vorgesehen zu haben. So habe es keine rechtliche Möglichkeit gegeben, eine Neuauszählung der Stimmen zu verlangen.
In der Mitteilung des Verfassungsgerichts heißt es dazu nun: "Die Antragstellerin hat die Möglichkeit einer Verletzung ihres Rechts auf Chancengleichheit nicht hinreichend substantiiert begründet."
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- Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht