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AfD-Spitze will Doris von Sayn-Wittgenstein als Landesvorsitzende rauswerfen


Doris von Sayn-Wittgenstein
AfD-Spitze will Landesvorsitzende rauswerfen

Von dpa
Aktualisiert am 18.12.2018Lesedauer: 1 Min.
Doris von Sayn-Wittgenstein: Die AfD-Politikerin soll aus der Partei ausgeschlossen werden.Vergrößern des BildesDoris von Sayn-Wittgenstein: Die AfD-Politikerin soll aus der Partei ausgeschlossen werden. (Quelle: Julian Stratenschulte/dpa-bilder)
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Doris von Sayn-Wittgenstein wäre fast einmal AfD-Chefin geworden, jetzt distanziert sich die Parteiführung von der Politikerin: Wegen ihrer Verbindung zu einem Thüringer Verein.

Der AfD-Bundesvorstand will die schleswig-holsteinische Landesvorsitzende Doris von Sayn-Wittgenstein aus der Partei werfen. Die Parteispitze entschied am Montag bei einer Sitzung in Berlin außerdem, sie "vor dem Hintergrund mutmaßlich strafrechtlich relevanter Vorgänge" bis zur Entscheidung des zuständigen Schiedsgerichts von der Ausübung aller Parteiämter auszuschließen.

Sayn-Wittgenstein wäre vor einem Jahr um ein Haar Parteivorsitzende geworden. Sie hatte auf einem AfD-Bundesparteitag in Hannover überraschend gegen Georg Pazderski kandidiert, der letztlich nur Vize wurde. Die Überraschungskandidatin aus Schleswig-Holstein hatte ihre Kandidatur damals schließlich zurückgezogen, als sich Alexander Gauland zur Wahl stellte.

Einstufung als rechtsextrem

Die 64-Jährige hatte 2014 für einen rechtsextremistischen Verein geworben, der mittlerweile auf der sogenannten Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. Deshalb wurde sie am 4. Dezember aus der Landtagsfraktion in Kiel ausgeschlossen. Sie gehört aber weiter dem Parlament an.


Der Verfassungsschutz Thüringen stuft den Verein Gedächtnisstätte als rechtsextrem ein. Im Bericht von 2017 heißt es, unter dem Deckmantel des Gedenkens an die deutschen Opfer des Zweiten Weltkriegs agitiere der von der verurteilten Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck-Wetzel mitgegründete Verein gegen den demokratischen Verfassungsstaat. Sayn-Wittgenstein hatte erklärt, 2014 sei der Verein als gemeinnützig anerkannt gewesen und habe nicht auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD gestanden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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