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Bundeswehr-Sondervermögen: Bundestag beschließt Grundgesetzänderung


Sondervermögen für Bundeswehr
Bundestag beschließt Grundgesetzänderung

Von dpa, rtr
Aktualisiert am 03.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Christine Lambrecht (SPD), Verteidigungsministerin: Die Bundeswehr soll besser ausgestattet werden.Vergrößern des BildesChristine Lambrecht (SPD), Verteidigungsministerin: Die Bundeswehr soll besser ausgestattet werden. (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)
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Mit großer Mehrheit angenommen: Der Bundestag macht in einem ersten Schritt den Weg frei für die Milliardeninvestitionen in die Bundeswehr. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.

Der Bundestag hat am Freitag mit großer Mehrheit beschlossen, für milliardenschwere Investitionen in die Bundeswehr das Grundgesetz zu ändern. Die Abgeordneten stimmten am Freitag mit breiter Mehrheit dafür, einen neuen Absatz 87a in die deutsche Verfassung aufzunehmen. So wird verankert, dass an der Schuldenbremse vorbei Kredite in Höhe von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden dürfen. Damit die Änderung in Kraft treten kann, muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.

Für die Grundgesetzänderung stimmten in namentlicher Abstimmung 567 Abgeordnete. Es gab 96 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Schon vor der Abstimmung hatten mehrere Koalitionsabgeordnete angekündigt, sie würden gegen das Sondervermögen stimmen. Abgelehnt wurde die Grundgesetzänderung zudem vor allem von Parlamentarierinnen und Parlamentariern der Linksfraktion und der AfD.

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Bundeskanzler Olaf Scholz hatte das Sondervermögen in seiner "Zeitenwende"-Rede am 27. Februar als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine angekündigt. "Wir stellen uns unserer historischen Verantwortung", warb Bundesfinanzminister Christian Lindner vor der Abstimmung für das Vorhaben. Geplant ist von dem Sondervermögen etwa die Anschaffung moderner F-35-Kampfjets, neuer Korvetten für die Marine sowie von Nachfolgern für den Schützenpanzer Marder und den Truppentransporter Fuchs.

Union setzte Bedingungen für Zustimmung durch

Nach Zahlen, die der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegen, wird auf das Heer als größte sogenannte Teilstreitkraft der Bundeswehr auch der größte Teil der Investitionen entfallen. So sind 32 Milliarden Euro direkt für die Landstreitkräfte eingeplant. Der Anteil steigt aber auf etwa 40 Milliarden, wenn Investitionen aus anderen Dimensionen – Luft und See – nach Zuständigkeit oder Nutzung umgelegt werden. Mehrfach war zuletzt eine Reform des Beschaffungswesens in Deutschland gefordert worden, um die Milliardenbeträge schnell und erfolgreich einsetzen zu können.

Weil das sogenannte Sondervermögen über Kredite finanziert werden und an der Schuldenbremse vorbeilaufen soll, muss das Grundgesetz geändert werden. Dafür war die Koalition auf Stimmen der Opposition angewiesen. Es hatte deshalb Verhandlungen mit der Union gegeben, die eine Reihe von Bedingungen durchsetzte. Unter anderem wird ein neues Gremium geschaffen, das mit berät, welche Anschaffungen wann gemacht werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und Reuters
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