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Unfälle - Bis 320 Euro: Blockierte Rettungsgassen werden richtig teuer


Unfälle
Bis 320 Euro: Blockierte Rettungsgassen werden richtig teuer

Von dpa
07.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Mehr Wunsch als Wirklichkeit: Ein neun Meter langes Banner mit der Aufschrift "Rettungsgasse" über der A5.Vergrößern des BildesMehr Wunsch als Wirklichkeit: Ein neun Meter langes Banner mit der Aufschrift "Rettungsgasse" über der A5. (Quelle: Frank Rumpenhorst./dpa)
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Berlin (dpa) - Die Bußgelder für blockierte Rettungsgassen sollen nach dem schweren Busunglück auf der A9 in Bayern so schnell wie möglich angehoben werden. Staatssekretär Norbert Barthle (CDU) kündigte im Bundesrat einen neuen Verordnungsentwurf an, der Strafen zwischen 200 und 320 Euro vorsieht.

Nach seinen Worten soll die verschärfte Verordnung dem Bundesrat "kurzfristig" zugeleitet werden. Die Länderkammer könnte die neuen Bußgelder dann auf ihrer nächsten Sitzung am 22. September beschließen.

Bislang drohen Autofahrern nur 20 Euro Strafe, wenn sie nach einem Unfall die Notgasse für Rettungskräfte blockieren. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) wollte die Geldbußen ursprünglich auf maximal 115 Euro anheben.

Darüber sollte der Bundesrat heute abstimmen, Dobrindt zog seine Verordnung aber kurzfristig zurück. Nach dem Busunfall auf der A9 mit 18 Toten hatten die Rettungskräfte große Probleme, den Unfallort zu erreichen - deshalb sollten die Strafen noch einmal erhöht werden.

Auch aus den Bundesländern wurde die Forderung laut, das Versperren der Rettungsgasse schärfer zu ahnden als ursprünglich geplant. Der Bundesrat verabschiedete deshalb einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller 16 Länder, in dem Geldbußen von mindestens 200 Euro sowie Fahrverbote gefordert werden. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) erklärte, von der Frage, wie schnell Rettungskräfte zum Unfallort kommen, hingen Menschenleben ab.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte der "Mittelbayerischen Zeitung" (Online), er halte die Gesetze gegen Gaffer und Blockierer von Rettungsgassen auf Autobahnen für ausreichend. Seit Ende Mai gilt es als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe leisten oder leisten wollen. Darauf stehen nun eine Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft.

Für höhere Bußgelder aber zeigte sich Maas offen: "Wenn wir noch mehr abschreckende Wirkung brauchen, können wir auch noch darüber nachdenken, die Bußgelder zu erhöhen", sagte der Politiker der Zeitung.

Erst am Donnerstag kam es auf der A59 in Richtung Leverkusen zu einem Unfall in der Rettungsgasse eines Staus, als ein Geländewagen auf ein Abschleppfahrzeug auffuhr. Der Fahrer des SUV hatte nach Polizeiangaben vom Freitag die Rettungsgasse verbotenerweise genutzt, um schneller durch den Stau zu kommen. Er folgte dabei dem Abschleppdienst, der unterwegs zu einem Unfall war, bei dem es auch einen Verletzten gab. Der SUV-Fahrer musste seinen Führerschein abgeben, wegen Gefährdung des Straßenverkehrs wird gegen ihn ermittelt.

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