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Altbundespräsident Wulff verliert Rechtsstreit um Fotos


Kein Eingriff in die Privatsphäre
Altbundespräsident Wulff verliert Rechtsstreit um Fotos

dpa, Sönke Möhl

Aktualisiert am 06.02.2018Lesedauer: 2 Min.
Der frühere Bundespräsident Christian Wulff: Er verlor den Rechtsstreit um veröffentlichte Fotos aus seinem Privatleben.Vergrößern des BildesDer frühere Bundespräsident Christian Wulff: Er verlor den Rechtsstreit um veröffentlichte Fotos aus seinem Privatleben. (Quelle: Swen Pförtner/dpa-bilder)
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Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff büßt im Rechtsstreit um die Publikation von Fotos aus seinem Privatleben ein. Zu sehen waren er und seine Frau beim Supermarkteinkauf, Wulff sah das als Eingriff in seine Privatsphäre.

Im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Fotos in Illustrierten hat der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff (58) vor dem Bundesgerichtshof verloren. In dem Verfahren ging es um Fotos von ihm und seiner Frau beim Supermarkteinkauf im Mai 2015. Die Vorinstanzen hätten die herausgehobene Stellung des Klägers als ehemaliges Staatsoberhaupt, den Kontext der Bildberichterstattung und Wulffs vorherige "Selbstöffnung" nicht hinreichend berücksichtigt, entschied der BGH-Senat am Dienstag in Karlsruhe.

Wulff hatte nach der Veröffentlichungen von Fotos zu zwei Berichten, die ihn unter anderem mit seiner Frau beim Schieben eines Einkaufswagens zeigen, gegen den Verlag geklagt und in den Vorinstanzen Recht bekommen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln verletzte die Veröffentlichung der Bilder den Kläger in seiner Privatsphäre. "Wir haben eine andere Auffassung", sagte der Vorsitzende BGH-Richter. Er betonte, die herausgehobene politische Bedeutung des Klägers und das berechtigte öffentliche Interesse an seiner Person endeten nicht mit dem Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten.

Wulff sprach selber über Privatleben

Wulff hatte das Amt von 2010 bis 2012 inne. Im Zusammenhang mit der nicht beanstandeten Textberichterstattung leisteten die Veröffentlichungen einen Beitrag zu einer Diskussion von öffentlichem Interesse. Wulff hatte die Versöhnung mit seiner Frau nach längerer Trennung selbst wenige Tage zuvor in einer Pressemitteilung bestätigt.

Es müsse berücksichtigt werden, dass Wulff sein Ehe- und Familienleben in der Vergangenheit immer wieder öffentlich thematisiert habe. Damit habe er sein Einverständnis zu einer öffentlichen Erörterung gezeigt. Die Fotos auf dem Supermarktparkplatz beträfen nicht die Privatsphäre.

Verwendete Quellen
  • dpa
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