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Getötete Polizisten in Kusel: Welche Strafen drohen bei Wilderei?


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Getötete Polizisten – Welche Strafen drohen Wilderern?

Von t-online, mk

Aktualisiert am 01.02.2022Lesedauer: 2 Min.
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Ermittler, Staatsanwälte und Polizisten tief betroffen: Zwei Beamte in Rheinland-Pfalz sind erschossen worden – das sind die Hintergründe der Tat. (Quelle: t-online)
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Die Verdächtigen im Fall der getöteten Polizisten in Rheinland-Pfalz waren in der Tatnacht offenbar wildern. Ins Gefängnis müssen deshalb die wenigsten, sagt ein Rechtsanwalt, der sich auskennt.

Bei einer Fahrzeugkontrolle in Rheinland-Pfalz sind zwei Polizisten erschossen worden, tatverdächtig sind zwei 38 und 32 Jahre alte Männer. Der genaue Tathergang und das Motiv sind Gegenstand der Ermittlungen, doch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die beiden Männer in der Tatnacht wildern waren.

Mussten die Beamten womöglich sterben, weil zwei Wilderer ihre Tat vertuschen wollten? Welche Strafen hätten den beiden schlimmstenfalls gedroht?

Verdächtiger hatte Wildhandel im Saarland

"Wie ich der Presse entnommen habe, waren die Tatverdächtigen zu zweit unterwegs und einer soll ein Geschäft für Wild betrieben haben. Das wären schon zwei Punkte, die für einen besonders schweren Fall von Jagdwilderei sprechen", sagt Benjamin Grunst t-online. Der Fachanwalt für Strafrecht hat sich auf den Vorwurf der Jagdwilderei spezialisiert. "Das kann mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren belegt werden."

Tatsächlich hatte der 38-jährige Andreas S. aus Spiesen-Elversberg im Saarland nach t-online-Recherchen früher einen Wildhandel, den er zuletzt aber nur noch privat betrieb. In ihrem letzten Funkspruch gaben die Polizisten zudem an, dass sich in dem Fahrzeug totes Wild befand. Der jüngere der beiden Verdächtigen hat den Vorwurf der Wilderei eingeräumt.

"Das Gesetz schützt ja nicht die Tiere"

"In der Regel liegen die Strafen für Jagdwilderei aber im Bereich einer Bewährungsstrafe", sagt Fachanwalt Grunst. "Häufig sind die beruflichen Konsequenzen für die Betroffenen schlimmer als die Strafe selbst, da sie mit dem Entzug des Waffen- oder Gewerbescheins einhergehen kann. Das ist ja auch eine Frage der persönlichen Eignung, die bei solchen Vergehen natürlich infrage gestellt wird."

Grundsätzlich sei Jagdwilderei aber kein Delikt, für das man mehrere Jahre ins Gefängnis kommt, so Grunst: "Das Gesetz schützt ja nicht die Tiere, sondern die Jagdgebiete. Es geht also um den Schutz von Besitzrechten."

Sollte sich jedoch bewahrheiten, dass die beiden Männer die Polizisten getötet haben, um die Wilderei zu vertuschen, hat das weitaus mehr Konsequenzen als eine Bewährungsstrafe: Denn dann werden sie womöglich wegen Mord verurteilt. In diesem Fall droht ihnen eine lebenslange Haft, wie der Staatsanwalt mitteilte.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Benjamin Grunst
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