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"Wolfsmensch" im Harz: Ist das Leben im Wald erlaubt?


Das sagt das Gesetz
"Wolfsmensch" im Harz: Ist das Leben im Wald erlaubt?

Von t-online, sje

25.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Heers im Harz (Archivbild): Hier wurde der angebliche "Wolfsmensch" fotografiert.Vergrößern des BildesDer Heers im Harz (Archivbild): Hier wurde der angebliche "Wolfsmensch" fotografiert. (Quelle: Daniel Kühne/imago-images-bilder)
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Im Harz soll ein Mensch im Wald leben – das Gerücht kursiert seit Jahren, nun gibt es sogar ein Foto. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Immer wieder gibt es Gerüchte, im Harz hause ein "Wolfsmensch" – schon seit Jahren berichteten Wanderer von Sichtungen, die Polizei fand Überreste von Feuerstellen und Überreste behelfsmäßiger Unterschlupfe. Nun gibt es sogar ein Foto, dass den angeblichen Einsiedler zeigen soll. Doch ist das Leben im Wald in Deutschland überhaupt erlaubt?

Die Regeln für das Verhalten im Wald legen das Bundeswaldgesetz sowie die Waldgesetze der Bundesländer fest. Dazu kommen eventuelle Regeln, die private Waldbesitzer aufstellen – nach Angaben der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald befinden sich 48 Prozent des Waldes in Deutschland in Privatbesitz. 29 Prozent gehören den Bundesländern, 19 Prozent zählen zum sogenannten Körperschaftswald und gehören zum Beispiel Gemeinden oder Kirchen, und nur vier Prozent sind Bundesbesitz.

Das gilt im Wald

Bundesweit gilt: Jeder darf den Wald betreten. In ausgewiesenen Schutzgebieten ist allerdings das Verlassen der Wege verboten. Nur in Ausnahmefällen kann das Betreten des Walds komplett verboten werden – zum Beispiel bei Waldbränden, Stürmen oder Forstarbeiten.

Wild campen mit Zelt ist allerdings verboten – es sei denn, man hat die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers. Auch sich eine Hütte oder Ähnliches zu errichten, ist ohne Genehmigung nicht rechtens. Das Übernachten unter freiem Himmel ist hingegen in der Regel erlaubt.

Verboten sind offene Feuer – dazu zählen auch Lagerfeuer. Ausnahmen gibt es mit Sondergenehmigung oder auf speziell ausgewiesenen Flächen. Andernfalls gilt: Jeder Funke birgt Brandgefahr. Auch im Harz gibt es Spekulationen, die Feuer des angeblichen "Wolfsmenschen" könnten Waldbrände ausgelöst haben.

Wer im Wald lebt, muss sich auch von den Produkten des Waldes ernähren. Dabei gilt: Alles, was wächst, gehört grundsätzlich dem Waldbesitzer. Eingeschränkt wird das allerdings durch die sogenannte Handstraußregelung: Geringe Mengen zum Beispiel von Beeren, Pilzen oder Kräutern für den Eigenbedarf dürfen geerntet werden. Das Jagen ist nur mit Jagdschein legal.

Aber: Verstöße gegen die Regeln im Wald gelten normalerweise als Ordnungswidrigkeit. Schon als der Mann im Frühjahr gesichtet wurde, erklärte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Magdeburg t-online daher, es gebe keine Hinweise auf ein strafrechtliches Verhalten. Dementsprechend würde die Polizei auch nicht ermitteln.

Verwendete Quellen
  • sdw.de: "Waldknigge"
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