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Ribnitz: Anlass für Polizeieinsatz an Gymnasium wohl nicht Schlumpf-Video


Polizei-Einsatz wegen AfD-Posting
Falschdarstellung über beschuldigte Schülerin aufgeklärt

Von t-online, raf

Aktualisiert am 19.03.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0440923855Vergrößern des BildesGymnasium in Ribnitz-Damgarten (Archivbild): Hier fand der Staatsschutz-Einsatz wegen rechtsextremen Online-Inhalten am Gymnasium statt. (Quelle: IMAGO/imago)
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Die Schülerin, die in Mecklenburg-Vorpommern eine Gefährderinnen-Ansprache erhielt, postete rechtsextreme Inhalte.

Mutter und Tochter aus Ribnitz-Damgarten hatten dem Rechtsaußen-Medium "Junge Freiheit" berichtet, ein AfD-freundliches Schlumpf-Video habe zur Polizeiansprache der Tochter geführt. Dies war offenbar eine Falschdarstellung.

Nun berichtet die "Welt" unter Berufung auf die Polizeiinspektion Stralsund, es sei zwar um Internet-Inhalte gegangen, allerdings seien sie weniger verspielter Natur gewesen. Der Schulleiter habe eine Hinweis-Mail mit acht Screenshots erhalten. Darauf war das Profil der Schülerin zu sehen. Unter ihrem Nutzernamen habe die Zahl 1161 gestanden, ein Zahlencode der rechtsextremen Szene für Anti-Antifa (1161 = AAFA = Anti-Anti Fascist Action).

Anti-Antifa-Beiträte und rassistische Parolen

Außerdem habe die Tochter rassistische Parolen der rechtsextremen "Identitären Bewegung" gepostet und eine Bilderreihe angelegt, die eine Parole der rechtsextremen Kleinpartei "Dritter Weg" ergab. Garniert wurden die Inhalte mit Runen, altdeutscher Schrift und muslimfeindlichen Sprüchen. Die "Identitäre Bewegung" hatte sich gestern mit einem Banner solidarisch zu der Schülerin erklärt, die im Internet nun "Loretta" genannt wird.

Das Mädchen habe außerdem gegenüber Rechtsaußen-Blogs angegeben, sie habe auf TikTok gepostet, dass etwa Alice Weidel ihr Vorbild sei, oder ein Zitat Björn Höckes: "Ihr erzieht eure Kinder zu Schafen und lasst Wölfe ins Land". Darüber habe die Polizei aber nicht sprechen wollen.

"Kommunikativ eine Lücke"

Die SPD-Landtagsfraktion fasste die Situation so zusammen: "Da mit Blick auf die Wahrung des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der Heranwachsenden seitens der offiziellen Stellen auf die Veröffentlichung von Details zu den tatsächlichen Äußerungen und Postings der Schülerin verzichtet wurde, ist kommunikativ eine Lücke entstanden, die die AfD, die Junge Freiheit und weitere Medien mit der Erzählung vermeintlich harmloser ‚Schlumpf‘-Videos füllen."

Doch auch die nun bekannt gewordenen Inhalte sind nicht strafbar. Deshalb war es in der Ansprache der Polizei auch darum gegangen, die Schülerin zu warnen, nichts Extremeres und vielleicht Strafbares zu posten.

Am Donnerstag will sich der Bildungsausschuss des Mecklenburg-vorpommerschen Landtags in einer Sondersitzung am Donnerstag mit dem Fall beschäftigen. Es soll auch darum gehen, warum der Schulleiter überhaupt die Polizei alarmierte.

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