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2. Liga: Kind und Hannover 96 ziehen 50+1-Ausnahmeantrag zurück


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2. Liga
Kind und Hannover 96 ziehen 50+1-Ausnahmeantrag zurück

Von t-online, dpa
28.07.2019Lesedauer: 1 Min.
Bereits Anfang Mai hatten Martin und der Klub den Antrag ruhen lasse.Vergrößern des BildesBereits Anfang Mai hatten Martin und der Klub den Antrag ruhen lasse. (Quelle: Susanne Hübner/imago-images-bilder)
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Hannover 96 und Martin Kind haben den Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel zurückgezogen. Damit ist das Verfahren beim Ständigen Schiedsgericht der Lizenzligen beendet.

Martin Kind hat den Antrag auf Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel zurückgezogen. "Eine Entscheidung des Schiedsgerichts wäre in nächster Zeit nicht zu erwarten gewesen", teilte der Klub am Sonntag auf seiner Webseite mit. Genaue Gründe für die Rücknahme sollen später genannt werden.

Wie geht es jetzt weiter bei 96?

Mit der nur in Deutschland geltenden 50+1-Regel soll sichergestellt werden, dass Vereine auch dann die Entscheidungsgewalt über ihre Profiabteilungen behalten, wenn sie diese in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert haben. Externe Investoren haben damit keine Chance, über eine Mehrheit der Anteile auch die Kontrolle zu übernehmen. Ob Kind seinen Kampf gegen die 50+1-Regel ganz aufgibt, ist noch offen. Der 75-Jährige hatte immer wieder die lange Verfahrensdauer kritisiert.

Der Unternehmer hatte 2017 gemeinsam mit der Profigesellschaft und dem Stammverein den Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt, wie sie bereits der VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim besitzen. Der Antrag war jedoch zunächst 2018 von der Deutschen Fußball Liga abgelehnt worden. Er lag seitdem beim Ständigen Schiedsgericht als nächster Instanz. Bereits Anfang Mai hatten Kind und der Klub den Antrag ruhen lassen.

Zwei Monate zuvor hatten sich die Machtverhältnisse beim eingetragenen Verein Hannover 96 geändert. Gegner von Kinds Übernahmeplänen übernahmen die Führung. Der neue Aufsichtsrat und der neue Präsident Sebastian Kramer hatten deutlich gemacht, den 50+1-Antrag zunächst überprüfen und dann nach Möglichkeit stoppen zu wollen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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