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Rente mit Behinderung: Zahle ich weniger Steuern? So hoch ist der Pauschbetrag


Zahle ich mit Schwerbehinderung weniger Steuern auf meine Rente?


Aktualisiert am 27.02.2023Lesedauer: 1 Min.
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Rentner im Rollstuhl (Symbolbild): Je nach Grad der Behinderung gelten bei der Steuer bestimmte FreibetrΓ€ge.
Rentner im Rollstuhl (Symbolbild): Je nach Grad der Behinderung gelten bei der Steuer bestimmte FreibetrΓ€ge. (Quelle: Halfpoint/Getty Images)

Jede Woche beantwortet t-online zusammen mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was bedeutet der Schwerbehinderungsgrad 50 fΓΌr meine Steuern?

Ein Grad der Behinderung (GdB) bringt Ihnen tatsΓ€chlich steuerliche Vorteile. Denn wenn Sie Ihre EinkommensteuererklΓ€rung abgeben, wird Ihnen der sogenannte Behindertenpauschbetrag gewΓ€hrt. Er soll alle regelmÀßigen Kosten decken, die typisch fΓΌr die Behinderung sind – zum Beispiel Ausgaben fΓΌr Arzneimittel.

"Die PauschbetrÀge werden bei der EinkommensteuererklÀrung automatisch berücksichtigt, wenn Sie dort Ihre Schwerbehinderung als außergewâhnliche Belastung angeben", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler t-online. "Das Finanzamt mâchte in der Regel einen Nachweis der Schwerbehinderung sehen. Hierzu reicht die Vorlage der Kopie des Schwerbehindertenausweises."

Besonderheit bei Steuern fΓΌr Rentner

Der Pauschbetrag wird Ihnen dann von den EinkΓΌnften abgezogen. Dadurch mΓΌssen Sie weniger Steuern zahlen. Bei Rentnern gibt es bei der Besteuerung eine Besonderheit: Sie mΓΌssen nicht ihre komplette Rente versteuern, sondern nur einen Teil. Wie hoch dieser steuerpflichtige Anteil der Rente ist, hΓ€ngt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gegangen sind. Welche HΓΆhe fΓΌr Sie gilt, kΓΆnnen Sie in unserem Ratgeber zur Rentenbesteuerung lesen.

Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler

In der "Rentenfrage der Woche" beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an "wirtschaft-finanzen@stroeer.de".

"Der steuerpflichtige Anteil einer Rente wird immer unabhÀngig davon berechnet, ob der Rentner einen Schwerbehindertengrad ausgestellt bekommen hat oder nicht", sagt Karbe-Geßler. Im zweiten Schritt reduziert der GdB aber den Teil Ihrer Rente, auf den Sie Steuern zahlen müssen.

Die BehindertenpauschbetrÀge haben sich 2021 verdoppelt. Außerdem kânnen seitdem auch Menschen mit einem Grad der Behinderung von 20 einen Freibetrag geltend machen. Die Hâhe der abziehbaren BetrÀge steigt mit der Schwere der Behinderung an.

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Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • GesprΓ€ch mit Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler
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