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Wohngeld beantragen für Studenten: So geht es


Hohe Miete
Studenten können Wohngeld beantragen - unter bestimmten Voraussetzungen

nf (TP)

10.04.2014Lesedauer: 2 Min.
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Das Studentenleben ist teuer und vor allem in den Großstädten sind die Mietpreise für viele Studenten eine hohe finanzielle Belastung geworden. Jedoch können auch Studenten Wohngeld beantragen - sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Wie es geht, erfahren Sie hier.

Welche Studenten dürfen Wohngeld beantragen?

Die Ausnahmeregelung, wonach Studenten eigentlich kein Wohngeld beantragen dürfen, betrifft vor allem Studenten, die BAföG als Bankdarlehen beziehen. Vor allem Studierende, die die sogenannte Studienabschlusshilfe beziehen, profitieren hier von der gesetzlichen Änderung, die am 1.1.2009 in Kraft trat. Auch bei einem Zweitstudium oder nach einem zweiten Fachrichtungswechsel kann möglicherweise Wohngeld gezahlt werden.

Eine gute Chance auf eine Genehmigung des Antrages haben Personen, die noch bei den Eltern wohnen und keinen Wohnkostenzuschuss erhalten, oder die mit einem Partner zusammenleben, der selbst keine oder nur geringe Einkünfte hat (z. B. ebenfalls BAföG als Bankdarlehen oder Hartz 4). Kommen noch Kinder ins Spiel, steigen die Chancen weiter, denn das Kind ist definitiv kein Student und kann kein BAföG beantragen, sodass es (und damit auch sein gesamtes Hausgeld) wohngeldberechtigt ist.

Wer ohne BAföG Wohngeld beantragen darf

Eine weitere Gruppe, die möglicherweise Wohngeld beantragen darf, sind diejenigen, die keinen Anspruch mehr auf BAföG haben, z. B. bei einem Studium in Teilzeit, beim Studium an einer nicht staatlich anerkannten Privathochschule oder wenn es sich bereits um das zweite Studium handelt (wobei ein Master-Studium, das auf ein Bachelor-Studium folgt, nicht als zweites Studium gewertet wird!). Andere Gründe sind ein zu später Fachrichtungswechsel, fehlende Leistungsnachweise oder ein Überschreiten der Förderungshöchstdauer.

Wer keine Chance hat, Wohngeld zu beantragen

Ausgeschlossen sind Bewerber, die kein BAföG erhalten, weil ihre Eltern zu viel verdienen oder weil sie selbst oder der Lebenspartner ausreichende Einkünfte haben. Auch wer trotz BAföG einen eigenen Haushalt führt (egal ob eigene Wohnung oder als Untermieter) oder mit anderen Studierenden, die Anspruch auf BAföG haben, in einer WG wohnt, hat generell keinen Anspruch auf Wohngeld.

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