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Krankengeld: Wer hat wirklich Anspruch? | Höhe, Dauer, Berechnung


Anspruch, Höhe, Dauer
So vermeiden Beschäftigte Ärger mit dem Krankengeld

  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff

Aktualisiert am 05.03.2023Lesedauer: 5 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

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Kranken- und Überweisungsschein (Symbolbild): Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist essenziell, wenn es darum geht, Krankengeld zu beantragen.Vergrößern des Bildes
Kranken- und Überweisungsschein (Symbolbild): Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist essenziell, wenn es darum geht, Krankengeld zu beantragen. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)

Wer als Arbeitnehmer für längere Zeit ausfällt, braucht sich um Finanzen zunächst nicht zu sorgen. Trotzdem sollten Sie beim Krankengeld einiges beachten.

Ein Sturz auf der Treppe, ein Unfall mit dem Fahrrad oder mentale Erschöpfung – es gibt viele Gründe, warum Beschäftigte länger krankgeschrieben sein können. Gut zu wissen, dass die Krankenversicherung im Notfall einspringt und Sie finanziell unterstützt.

Wir erklären, was Sie zu Ihrem Anspruch auf Krankengeld wissen sollten, ab wann und wie lange Sie die Leistung beziehen können, wie hoch sie ausfällt und welche Probleme es zu vermeiden gilt.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie soll den Ausfall von Einkommen ausgleichen, wenn Sie infolge einer Krankheit arbeitsunfähig werden. Krankengeld ist nicht gleichzusetzen mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten.

Auch Versicherungsleistungen aus einer Berufsunfähigkeits- oder einer Unfallversicherung sind kein Krankengeld. Sie können diese Leistungen aber parallel zum Krankengeld erhalten. Mehr zur Berufsunfähigkeitsversicherung lesen Sie hier.

Sind Sie aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls arbeitsunfähig, ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Sie zahlt dann Verletztengeld. Dieses beträgt 80 Prozent des regelhaften Arbeitsentgelts und ist damit 10 Prozent höher als Krankengeld (mehr zur Höhe des Krankengelds lesen Sie unten).

Wer hat Anspruch auf Krankengeld?

Einen Krankengeldanspruch haben in der Regel Arbeitnehmer, Auszubildende und Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I), die gesetzlich krankenversichert sind und für längere Zeit erkranken. Studierende hingegen bekommen normalerweise kein Krankengeld.

Der Anspruch beginnt mit dem Tag, an dem Sie Ihr Arzt krankgeschrieben hat (§ 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V). Da die meisten Arbeitnehmer aber gleichzeitig Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung von ihrem Arbeitgeber haben, zahlt dieser zunächst ihr volles Gehalt weiter (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). In der Zeit ruht ihr Krankengeld. Bei Arbeitslosen fließt das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit weiter. Nach den sechs Wochen springt dann in beiden Fällen die Krankenkasse ein und überweist Krankengeld.

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Sind Sie noch nicht so lange im neuen Unternehmen beschäftigt, kann die Krankenversicherung das Krankengeld direkt zahlen.

Auch wer stationär in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehaeinrichtung behandelt wird, ohne dass er weiter Gehalt von seinem Arbeitgeber bezieht, erhält Krankengeld.

Wichtig: Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung präsentieren. Diese muss zudem innerhalb einer Woche nach dem Arztbesuch bei der Krankenkasse eingehen. Seit Oktober 2021 übermitteln die meisten Arztpraxen diese digital an Ihre Krankenkasse, sodass Sie sich selbst nicht mehr kümmern müssen. 2022 sollen auch die Arbeitgeber an das System angeschlossen werden.

Keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld haben Selbstständige. Sie können sich aber absichern, indem sie bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Wahlerklärung abgeben. Sie erhalten dann ab dem 43. Tag der Krankschreibung Krankengeld. Dafür müssen sie einen entsprechenden Wahltarif abschließen und somit einen höheren Beitrag zahlen.

Wer privat krankenversichert ist, bekommt ebenfalls nicht automatisch Krankengeld. Sie müssen sich extra mit dem sogenannten Krankentagegeld absichern.

Gut zu wissen: Unter bestimmten Bedingungen erhalten gesetzlich Versicherte auch Krankengeld, wenn sie ein krankes Kind betreuen, das jünger als zwölf Jahre ist. 2022 verlängert sich dieses Kinderkrankengeld wegen der Corona-Pandemie von zehn auf bis zu 30 Tage für ein Kind, 60 Tage für zwei Kinder und 65 Tage für drei und mehr Kinder. Alleinerziehende stehen mehr Tage zu: bis zu 60 für ein Kind, 120 für zwei Kinder und 130 für drei und mehr Kinder.

Wie viel Krankengeld gibt es?

Die Höhe des Krankengelds beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Bruttogehalts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettogehalts. Der gesetzliche Höchstbetrag an Krankengeld bleibt für das Jahr 2022 unverändert bei 112,88 Euro pro Tag. Bei Empfängern von ALG I hängt die Höhe des Krankengelds von der Höhe des Arbeitslosengelds ab, das sie zuletzt bezogen haben.

Sind Sie dazu verpflichtet, in die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung einzuzahlen, gehen vom Krankengeldbetrag noch Beiträge ab. Die Krankenversicherung hingegen ist während des Krankengeldbezugs für pflichtversicherte Mitglieder beitragsfrei.

Beispiel für eine Krankengeldberechnung

Berechnungsgrundlage Betrag
monatliches Bruttogehalt 4.333 Euro
monatliches Nettogehalt (Lohnsteuerklasse I, keine Kinder) 2.638 Euro
70 Prozent des Bruttogehalts 3.033,10 Euro
90 Prozent des Nettogehalts 2.374,20 Euro
monatliches Krankengeld brutto 2.374,20 Euro
abzüglich Anteil Rentenversicherung (9,3 Prozent) 220,80 Euro
abzüglich Anteil Arbeitslosenversicherung (1,2 Prozent) 28,50 Euro
abzüglich Anteil Pflegeversicherung (1,525 Prozent + 0,25 Prozent Kinderlosenzuschlag) 48,30 Euro
monatliches Krankengeld netto 2.076,60 Euro
tägliches Krankengeld netto 69,22 Euro
Differenz zum Nettoeinkommen 561,40 Euro

Einige Krankenkassen bieten Online-Krankengeldrechner an, beispielsweise die Techniker Krankenkasse.

Gut zu wissen: Auf Krankengeld müssen Sie zwar keine Steuern zahlen, es unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht, was zu einem höheren Einkommensteuersatz und womöglich zu einer Nachzahlung beim Finanzamt führt. Mehr zum Progressionsvorbehalt lesen Sie hier.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld ist zeitlich begrenzt. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren pro Erkrankung gezahlt – einschließlich der Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber. In der Regel gibt es Krankengeld also 72 Wochen lang.

Verteilt sich die Arbeitsunfähigkeit auf mehrere Krankschreibungen, die alle dasselbe Leiden betreffen, fließt das Krankengeld bei den weiteren Krankschreibungen direkt. Die Wartezeit von sechs Wochen wegen der Lohnfortzahlung fällt also nur einmal an.

Sind die drei Jahre vorbei und die Krankheit tritt erneut auf, startet der Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld von vorne. Bedingung ist, dass Sie einen Zeitraum von sechs Monaten hinter sich gebracht haben, in dem Sie nicht wegen dieser Erkrankung krankgeschrieben waren.

Haben Sie Ihr Krankengeld voll ausgeschöpft, können Sie auch eine Erwerbsminderungsrente in Erwägung ziehen. Diese sollten Sie idealerweise drei Monate früher beantragen, als Sie sie benötigen. Ihre Krankenkasse kann Sie aber nicht zu einem Antrag zwingen. Lesen Sie hier mehr dazu, wann Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.

Was ist bei der Krankschreibung zu beachten?

Sie werden in der Regel zunächst für nicht mehr als zwei Wochen krankgeschrieben. Das Ende der Arbeitsunfähigkeit können Sie im dafür vorgesehenen Feld auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ablesen. Spätestens am nächsten Werktag nach diesem Termin muss Sie der Arzt erneut krankschreiben, damit der Anspruch auf Krankengeld gewahrt bleibt. Samstage gelten dabei nicht als Werktage.

Eine rückwirkende Krankschreibung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hatten Sie zum Beispiel einen fristgerechten Termin bei Ihrem Arzt, den die Praxis dann kurzfristig verschiebt, darf der Arzt Sie noch bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben, um die Anspruchslücke zu verhindern.

Trägt Ihr Arzt auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein, dass Sie "bis auf Weiteres" krankgeschrieben sind, brauchen Sie Ihrer Krankenversicherung nicht regelmäßig neue Krankenscheine vorlegen, um den Anspruch auf Krankengeld zu wahren.

Was muss ich tun, um Krankengeld zu bekommen?

Um Krankengeld zu bekommen, muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei der Krankenkasse eingehen. Rechtzeitig heißt: innerhalb von einer Woche. Seit Oktober 2021 ist das für Versicherte deutlich bequemer geworden: Die meisten Arztpraxen übermitteln den Krankenschein elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen. Sie müssen sich also selbst nicht mehr darum kümmern.

Das Krankengeld erhalten Sie, sobald Ihre Krankenkasse die Bescheinigung geprüft hat und der Arbeitgeber nach dem Ende der sechs Wochen Lohnfortzahlung der Krankenversicherung mitgeteilt hat, wie hoch Ihr Arbeitsentgelt ist. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Sie Krankengeld beantragen.

Wonach darf die Krankenkasse fragen, wonach nicht?

Wer als gesetzlich Krankenversicherter Krankengeld bezieht, erhält von der Krankenkasse oft einen sogenannten Selbstauskunftsbogen mit Fragen. Einige Kassen sind inzwischen auch dazu übergegangen, Versicherte anzurufen und Informationen zu verlangen. Allerdings müssen Sie am Telefon keine Auskunft geben.

Die Krankenkasse ist zwar grundsätzlich berechtigt beispielsweise zu fragen, wie lange Sie voraussichtlich krank sind, es reicht aber, wenn Sie das schriftlich beantworten. Setzt die Kasse ihre Anrufe fort, obwohl Sie den telefonischen Kontakt untersagt haben, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einlegen.

Viele Fragen zur Ursache der Arbeitsunfähigkeit darf zudem nicht die Kasse stellen, sondern allenfalls der Medizinische Dienst. Vorausgesetzt, die Fragen beziehen sich auf den konkreten Einzelfall. Persönliche Fragen wie etwa, ob Sie alleine leben oder nicht, sind nicht zulässig.

Welche Pflichten habe ich beim Krankengeldbezug?

Bezieher von Krankengeld haben Mitwirkungspflichten. Der Gesetzgeber erwartet von Ihnen, dass Sie sich aktiv daran beteiligen, Ihre Arbeitskraft wiederherzustellen. Setzt Ihnen die Krankenkasse zum Beispiel eine Frist für einen Reha-Antrag, müssen Sie diese auch einhalten. Die Frist darf aber nicht kürzer sein als zehn Wochen. Außerdem sollten Sie alle Fragen, die den Krankengeldbezug erklären, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Bundesgesundheitsministerium
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