t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeWirtschaft & FinanzenAktuellesImmobilien

Baukindergeld und Co.: Fördergelder sinnvoll nutzen


Baufinanzierung
Experte erklärt: Wie Sie Fördergelder sinnvoll nutzen


23.10.2019Lesedauer: 4 Min.
Nachrichten
Wir sind t-online

Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Blick in den Garten: Familien mit Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.Vergrößern des Bildes
Blick in den Garten: Familien mit Kindern können unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Viele junge Familien erfüllen sich den Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Verschiedene Fördermöglichkeiten helfen, die Finanzierung zu erleichtern.

Im letzten Teil unserer Serie rund um Ihre Fragen zur Baufinanzierung geht es um Fördermaßnahmen, die nicht nur junge Familien unter die Arme greifen – darunter das Baukindergeld, KfW-Darlehen oder auch Wohnriester.

Finanzielle Förderung: Die Belastung einer Immobilienfinanzierung kann finanzielle Fördermittel, etwa von der staatlichen Förderbank KfW für energieeffizientes Bauen oder dem Baukindergeld, reduziert werden.

Leserfrage: Mein Sohn hat die Absicht, ein Grundstück zu erwerben und zu bebauen. Die geplante Summe liegt bei 500.000 Euro. Können wir als Eltern – ähnlich einer Bank – als Kreditgeber auftreten und die Summe teilweise bis ganz finanzieren, ohne dass steuerliche Vorteile oder Zuschüsse, zum Beispiel Baukindergeld, für unseren Sohn verloren gehen?

Mathias Breitkopf: Toll, dass Sie Ihre Kinder beim Erwerb eines Eigenheims unterstützen möchten! Sie können Ihrem Sohn zum Beispiel ein niedrig verzinstes Darlehen gewähren. Das wird sich nicht auf das Baukindergeld auswirken. Denn das Baukindergeld ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Da kommt es darauf an, wie hoch das Haushaltseinkommen ist. Auch andere Fördergelder sind vor allem an das Einkommen geknüpft. Ihr Sohn könnte sogar weitere Darlehen aufnehmen, denn Banken betrachten das in der Regel wie Eigenkapital. Dies gilt aber nur, wenn das Darlehen nicht oder nachrangig im Grundbuch abgesichert wird. Ob und wie Sie einen Darlehensvertrag unter Berücksichtigung eventueller Steuern – etwa der Schenkungs-, Erbschafts- oder Kapitalertragsteuer – abschließen, sollten Sie aber unbedingt mit einem Steuerberater besprechen. Wenn ein solches Darlehen quasi ein Voraberbe sein soll, könnten Sie auch eine Schenkung in Betracht ziehen, am besten nach einer rechtlichen Beratung.

Leserfrage: Können wir zum Zeitpunkt des Bauantrags Baukindergeld erhalten, auch wenn wir zu diesem Zeitpunkt keine Immobilie besitzen? Das mögliche Problem: Für das Kind wurde schon einmal Baukindergeld bezogen, die Immobilie wurde aber verkauft.

Mathias Breitkopf: Nein, Sie können Baukindergeld nur nach Einzug erhalten beziehungsweise Sie müssen in einer eigenen Immobilie wohnen. Ein Antrag aus einem Mietverhältnis heraus ist nicht möglich. Wichtig ist auch: Der Übergang von einer eigenen Immobilie in die andere eigene Immobilie muss nahtlos sein. Generell lässt sich sagen: Das Baukindergeld ist eine Förderung, die Familien – wenn möglich – für sich nutzen sollten, um die Finanzierung ihres Kauf- oder Bauprojektes zu erleichtern. Das Baukindergeld kann bei der KfW-Förderbank beantragt werden.

Dabei gilt: Der Haushalt muss eine Kindergeldberechtigung vorweisen und jedes Kind muss zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre sein. Geförderte Familien dürfen ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro aufweisen (bei einem Kind). Ab dem zweiten Kind erhöht sich das Limit pro Kind um jeweils 15.000 Euro. Für jedes förderfähige Kind erhalten Familien über einen Zeitraum von zehn Jahren jeweils 1.200 Euro Baukindergeld, insgesamt also maximal 12.000 Euro. Eine Familie mit drei Kindern kann damit bis zu 36.000 Euro beziehen. Das kann den Erwerb einer eigenen Immobilie schon erleichtern! In Bayern kann die Familie mit drei Kindern durch das dort geltende Baukindergeld Plus sogar 45.000 Euro erhalten (1.500 Euro pro Kind und Jahr).

Baukindergeld: Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und einem Kind ausgezahlt. Jedes weitere Kind erhöht die Grenze um 15.000 Euro. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1.200 Euro.

Leserfrage: Lohnt es sich, das Baukindergeld für sechs Kinder zu 100 Prozent in eine Immobilienfinanzierung mit einzubeziehen?

Mathias Breitkopf: Ja, natürlich, das kann sich sogar sehr lohnen. Sie können das Baukindergeld für sechs Kinder – also 72.000 Euro über zehn Jahre – als Sondertilgung einbringen. Denn über den Zinseszinseffekt sparen Sie nicht nur 72.000 Euro, sondern mehr. Das zeigt ein Beispiel: Wenn Sie ein Darlehen über 400.000 Euro aufnehmen, zu einem Prozent Zinsen und drei Prozent Tilgung, und Sie bringen jedes Jahr 7.200 Euro als Sondertilgung ein (also sechsmal 1.200 Euro), dann ist Ihre Restschuld nach zehn Jahren nicht nur um 72.000 Euro geringer, sondern um ganze 76.000 Euro.

Weitere Möglichkeiten, das Baukindergeld zu nutzen: Das Geld lässt sich auch in einen Bausparvertrag ansparen oder auf ein Sparkonto einzahlen, um später einen Teil des Darlehens zu tilgen. Wer zum Beispiel das Wohneigentumsdarlehen der KfW als Bestandteil der Baufinanzierung nutzt, kann über eine Ablösung mit dem Baukindergeld nachdenken. Eigentümer könnten das Baukindergeld aber auch als Puffer für notwendige Reserven nutzen – gerade bei Modernisierungen könne dies sinnvoll sein

Leserfrage: Es gibt gute Informationen über die Vorteile verschiedener Förderungen. Leider kommen das Kleingedruckte und die Nachteile zu kurz. Welche Nachteile können sich in der Zukunft für einen Inanspruchnehmer von Förderungen wie zum Beispiel KfW-Darlehen, Eigenheimförderung oder auch Wohnriester ergeben? Worauf sollte man vor Abschluss der Förderung achten?

Mathias Breitkopf: Sie haben recht damit, dass man sich sehr gut über die Förderbedingungen informieren sollte. Oft werden Fördermittel auf der Basis der heutigen Situation erwägt. Allerdings sollte man auch genau schauen, was später noch geschehen könnte. Beim Wohnriester ist ein Hausverkauf beispielsweise nur in sehr engen Grenzen möglich. Außerdem gibt es beim Riester die nachgelagerte Besteuerung. Die Förderungen durch das Baukindergeld gelten nur einmal für eine Immobilie, die Förderung entfällt zum Beispiel bei Vermietung. Bei regionalen Fördermitteln sollte man sich genau anschauen, ob der Zinssatz womöglich mit zunehmendem Einkommen steigt.

Stellen Sie immer die Frage, ob Sie das Förderprogramm auch in Anspruch nehmen können, wenn Einkommenssteigerungen zu erwarten sind. Und ganz wichtig aus meiner Sicht: Ob man sich für oder gegen eine Immobilie entscheidet, sollte nicht von Fördermitteln abhängig sein – grundsätzlich sollten die Raten durch das Einkommen tragbar sein.

Lesen Sie mehr:

Mathias Breitkopfcoremedia:///cap/blob/content/86511962#data ist Leiter Privatkundengeschäft bei Interhyp und für mehrere Niederlassungen zuständig. Der ausgewiesene Finanzierungsexperte beantwortet die Fragen der t-online.de-Leser. (Foto: Interhyp/Annette Hornischer)

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website