Schlagzeilen
AlleAlle anzeigen

Symbolbild für einen TextSchwere Störung bei KartenzahlungenSymbolbild für einen TextDeutsche Firma mit Affenpocken-ImpfstoffSymbolbild für einen TextUS-Staat verbietet fast alle AbtreibungenSymbolbild für einen TextThorsten Legat: Hodenverletzung in TV-ShowSymbolbild für einen TextLeverkusen-Torjäger verlängert VertragSymbolbild für einen TextSchotte bekommt zwei neue HändeSymbolbild für einen TextPolizei jagt brutale MesserstecherSymbolbild für einen TextVermisste in Essen tot aufgefundenSymbolbild für einen TextJenny Elvers: "Ich war brettervoll"Symbolbild für einen TextTopmodel ist wieder schwangerSymbolbild für einen Watson TeaserLombardi mit klarer Ansage zu "DSDS"-Zukunft

Sanierungspflichten beim Hauskauf einplanen

Von dpa
Aktualisiert am 25.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Eigentümer eines Altbaus müssen Heizungs- und Wasserrohre, die sich in unbeheizten Räumen befinden, dämmen lassen.
Eigentümer eines Altbaus müssen Heizungs- und Wasserrohre, die sich in unbeheizten Räumen befinden, dämmen lassen. (Quelle: Kai Remmers/dpa-tmn./dpa)
Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo

Stuttgart (dpa/tmn) - Innerhalb von zwei Jahren müssen Käuferinen und Käufer eines Altbaus bestimmten Pflichten zur energetischen Nachrüstung nachkommen. So lange haben sie Zeit, um drei aktuelle Vorgaben umzusetzen. Darauf macht Zukunft Altbau aufmerksam, eine vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Initiative.

Um diese drei Pflichten geht es konkret

So müssen Eigentümerinnen und Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses Armaturen sowie Leitungen für die Heizung und Warmwasser dämmen, wenn sich diese in unbeheizten Räumen befinden. Je nach Dicke der Leitung muss die Dämmung zwischen zwei und zehn Zentimetern sein.

Zudem müssen sie die oberste Geschossdecke, die meist geheizte und ungeheizte Räume trennt, mit einer Dämmschicht versehen. Das gilt jedenfalls, wenn dort bislang eine Dämmung fehlt. Alternativ können Eigentümerinnen und Eigentümerlaut Initiativeauch die Dachschräge dämmen lassen.

Außerdem müssen sie grundsätzlich Heizungen austauschen, die älter als 30 Jahre sind - das gilt für Konstanttemperaturkessel. Das Alter finden sie auf dem Typenschild, im Protokoll des Schornsteinfegers oder in den Bauunterlagen.

Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen zwar weiterlaufen, oft es lohnt sich aber ein Austausch wegen der Einsparmöglichkeiten und den staatlichen Förderungen, die es für die Umrüstung gibt.

Die Finanzierung realistisch planen

Meist sind Häuser von diesen Pflichten betroffen, die vor dem Jahr 2002 gebaut wurden. Denn so alte Immobilien entsprechen häufig weder dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) noch der bisherigen Energieeinsparverordnung EnEV, so die Initative Zukunft Altbau.

Wer eine alte Immobilie kauft, sollte bei der Finanzierung also genügend Budget für energetische Nachrüstungen einplanen, raten die Experten. Immerhin: Viele energetische Sanierungsmaßnahmen werden gefördert.

Facebook LogoTwitter LogoPinterest LogoWhatsApp Logo
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingANZEIGEN

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Neueste Artikel
Geywitz will Indexmieten prüfen – und weniger neue Einfamilienhäuser
  • Christine Holthoff
Von Christine Holthoff
Eigentum
Bausparvertrag kündigenEigenkapital beim HauskaufErbpachtgrundstückGemeinsamer KreditGrundbuch einsehenGrundbucheintrag KostenTeilverkaufTiny HouseUnbedenklichkeitsbescheinigung


t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online folgen
FacebookTwitterInstagram

Das Unternehmen
Ströer Digital PublishingJobs & KarrierePresseWerbenKontaktImpressumDatenschutzhinweiseDatenschutzhinweise (PUR)Jugendschutz



Telekom
Telekom Produkte & Services
KundencenterFreemailSicherheitspaketVertragsverlängerung FestnetzVertragsverlängerung MobilfunkHilfeFrag Magenta


TelekomCo2 Neutrale Website