Steuererklärung Diese fünf Steuertipps kennen die wenigsten

Für die Steuererklärung bleibt nicht mehr viel Zeit. Doch der Endspurt lohnt sich: Mit diesen wenig bekannten Tipps lassen sich Hunderte Euro zurückholen.
In wenigen Wochen läuft die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 ab – Stichtag ist der 31. Juli 2025. Viele Menschen erledigen das erst kurz vor knapp. Laut dem Steuersoftware-Anbieter Buhl, bekannt für seine Programme WISO Steuer und Tax, reichten im vergangenen Jahr rund eine Million Steuerpflichtige ihre Erklärung erst kurz vor dem Fristende ein. Dabei verschenken viele bares Geld – weil sie bestimmte Angaben nicht machen oder sich unsicher fühlen.
Doch die Angst vor Fehlern ist meist unbegründet. "Das Finanzamt streicht im Zweifel nur unzulässige Posten – mehr passiert nicht", sagt Jörg Leine, Steuerexperte beim Geldratgeber Finanztip. Und wer die folgenden fünf Tipps beachtet, kann die Erstattung deutlich steigern – die liegt im Schnitt aktuell bei 1.172 Euro.
1. Volle Pendlerpauschale – auch bei Fahrgemeinschaft
Wer sich mit Kolleginnen oder Nachbarn ein Auto teilt, darf trotzdem für jeden Arbeitstag die volle Entfernungspauschale ansetzen. Das gilt auch, wenn man nur jede zweite Woche selbst fährt. Die Pauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent – unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel.
2. Trennung? Gemeinsame Veranlagung bleibt möglich
Eheleute, die sich im Laufe des Jahres 2024 getrennt haben, dürfen dennoch eine gemeinsame Steuererklärung für das Jahr abgeben. Das kann mehrere Tausend Euro Unterschied machen. Und: Ein kurzer Versöhnungsversuch im Folgejahr – mindestens ein gemeinsamer Monat – erlaubt die gemeinsame Veranlagung sogar noch für 2025.
3. Mieter aufgepasst: Nebenkosten steuerlich absetzen
Viele vergessen: In der Nebenkostenabrechnung stecken haushaltsnahe Dienstleistungen, die sich steuerlich absetzen lassen, etwa Hausmeister, Gärtner, Winterdienst oder die Aufzugwartung. 20 Prozent der Arbeitskosten erkennt das Finanzamt an. Beispielrechnung von "Finanztip": Wer 500 Euro für solche Dienstleistungen zahlt, spart rund 100 Euro Steuern. Für die Steuererklärung 2024 genügt auch noch die Abrechnung aus 2023 – falls die aktuelle noch nicht vorliegt. Lesen Sie hier, welche Nebenkosten Sie absetzen können – und welche nicht.
4. Kindesunterhalt – manchmal doch absetzbar
Zwar lässt sich klassischer Kindesunterhalt in der Regel nicht absetzen, doch es gibt Ausnahmen: Besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld und hat das Kind in Ausbildung oder Studium kaum eigenes Einkommen, lassen sich bis zu 11.784 Euro jährlich als Unterhalt steuerlich geltend machen über die Anlage Unterhalt.
- Noch mehr Tipps: Welche Ausgaben Sie unbedingt absetzen sollten
5. Verpflegung auf Dienstreise absetzen
Zahlt der Arbeitgeber bei einer Dienstreise nur Hotel und Fahrt, können Beschäftigte die Verpflegungspauschale selbst ansetzen: 14 Euro für An- und Abreisetage, 28 Euro für volle Tage. Bei Auslandsreisen gelten teils deutlich höhere Pauschalen. Viele vergessen diesen Punkt – zu Unrecht.
Extra-Tipp: Mit Steuersoftware wird's einfacher – und günstiger
Laut "Finanztip" lohnt sich der Einsatz von Steuersoftware oder Steuer-Apps. Sie erkennen automatisch Sparpotenziale und geben Hinweise auf vergessene Angaben. Der Praxistest des Portals zeigt: Sieben von zwölf Programmen sind empfehlenswert. Viele sind kostenlos testbar oder erst bei Abgabe kostenpflichtig.
- Pressemitteilung von Finanztip