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Die unbeliebtesten Mieter nach Berufsgruppen


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Die unbeliebtesten Mieter nach Berufsgruppen

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28.10.2013Lesedauer: 3 Min.
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Juristen als Mieter sind bei Vermietern nicht allzu gern gesehen.Vergrößern des Bildes
Juristen als Mieter sind bei Vermietern nicht allzu gern gesehen. (Quelle: Imago/Jochen Tack)

An wen vermieten Eigentümer ihre Mietwohnung am liebsten? In Zeiten wachsender Wohnraumknappheit haben Vermieter oft die freie Auswahl, welcher der vielen Bewerber in eine freie Wohnung einziehen darf. Für ihre Entscheidungsfindung nutzen die Vermieter dann gerne die Selbstauskunft, bei der dann Verdienst, Beruf, Lebensstand und andere persönliche Angeben abgefragt werden. Eine repräsentative Studie hat untersucht, an welche Berufsgruppen Eigentümer am liebsten vermieten. Herausgekommen sind die beliebtesten und unbeliebtesten Mieter nach Berufsgruppen – vor allem im Mittelfeld gibt es ein paar Überraschungen.

"Am liebsten vermieten Eigentümer ihre Wohnung an Beamte, Angestellte oder Handwerker", zu diesem Schluss kommen die Macher der Studie "Wohnen und Leben Winter 2013". Für die Studie im Auftrag des Onlineportals immowelt.de hat das Marktforschungsinstitut innofact 1032 Personen, darunter 304 Eigentümer, befragt.

Beamte sind die beliebtesten Mieter

"Auf die Frage, an welche drei Berufsgruppen sie am liebsten ihre Wohnung vermieten würden, nannten 49 Prozent der befragten Eigentümer Beamte", teilen die Initiatoren der Studie mit. "Auf Platz 2 folgen Handwerker und Angestellte mit jeweils 42 Prozent." Die Vorzüge solcher Mieter liegen auf der Hand: Sie haben einen sicheren Arbeitsplatz mit entsprechend regelmäßig fließendem, berechenbaren Einkommen. Dementsprechend unwahrscheinlich ist es, dass sie in Zukunft ihre Miete schuldig bleiben werden.

Speziell bei Handwerkern mag noch hinzukommen, dass diese nicht für jede Kleinigkeit, die im Haushalt mal kaputt geht, gleich dem Hausmeister Bescheid geben, sondern den Schaden einfach selbst reparieren.

Vermieter wollen keine Geringverdiener

Auch die drei laut Studie unbeliebtesten Berufsgruppen sind keine große Überraschung: Arbeitslose, Putzfrauen und Tagesmütter teilen sich in der Umfrage den letzten Platz und sind damit die unbeliebtesten Mieter. Sie wurden jeweils nur von drei Prozent der befragten Eigentümer als Lieblingsmieter genannt. Dass nur ungern an Geringverdiener vermietet wird, bestätigen auch die übrigen hinteren Plätze.

Künstlerische Berufe etwa, bei denen die Gagen oft nicht regelmäßig fließen und das Gesamteinkommen meist ebenfalls recht niedrig ist, landen auch recht weit hinten. Musiker (5 Prozent) oder Schauspieler (4 Prozent) sind bei Vermietern nur unwesentlich beliebter als Arbeitslose, Putzfrauen und Tagesmütter. Etwas besser sieht es bei Studenten aus, die immerhin von neun Prozent der Befragten als Lieblingsmieter genannt wurden.

Es kommt nicht nur aufs Einkommen an

Doch für die Beliebtheit als Mieter kommt es nicht nur aufs Einkommen an. "Auch die Hoffnung auf praktische Vorteile oder stereotype Befürchtungen scheinen eine Rolle zu spielen", erklären die Studienmacher. Neben der besonders guten Platzierung von Handwerkern fällt in diesem Zusammenhang vor allem der schlechte Wert für Juristen auf. Nur 17 Prozent der Wohnungseigentümer nannte Juristen als Lieblingsmieter. Trotz des meist ordentlichen Einkommens liegen Juristen im Beliebtheitsranking der Vermieter damit nur auf Platz 8 von 14.

Bei der Selbstauskunft korrekte Berufsangaben machen

Auf eine frei werdende Wohnung in einer attraktiven Lage bewerben sich heute oft so viele Interessenten, dass Vermieter die frei Auswahl haben, an wen sie schlussendlich vermieten. Meist müssen die Wohnungssuchenden dann im Rahmen der Selbstauskunft Fragebögen ausfüllen und dort Angaben zum monatlichen Verdienst, zum Arbeitgeber und zur Art des Beschäftigungsverhältnisses machen.

"Fragen, an denen der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden", betont der Deutsche Mieterbund. "Das sind alle Fragen, mit denen abgeklärt werden soll, ob der Mieter die zukünftige Wohnung bezahlen kann." Auch dann also, wenn Sie selbst einer wenig beliebten Berufsgruppe angehören, sollten Sie bezüglich Ihrer Beschäftigung besser die Wahrheit sagen.

Zwar seien Lügen bei der Selbstauskunft erlaubt, so der DMB, jedoch nur auf Fragen, die den Vermieter ohnehin nichts angehen – Fragen zum Freizeitverhalten oder der weiteren Familienplanung beispielsweise. Belügt man den zukünftigen Vermieter aber auch in Angelegenheiten, an denen dieser ein berechtigtes Interesse hat, kann das im schlimmsten Fall sogar die fristlose Kündigung des Mietvertrags zur Folge haben, sobald die Lüge auffliegt.

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