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Verkehrssicherungspflicht: Balkonkästen bei Sturmwarnung in Sicherheit bringen


Verkehrssicherungspflicht
Balkonkästen bei Sturmwarnung in Sicherheit bringen

Von dpa
12.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Zieht Sturm auf, müssen Blumenkästen und andere Gegenstände auf dem Balkon gut gesichert sein.Vergrößern des BildesZieht Sturm auf, müssen Blumenkästen und andere Gegenstände auf dem Balkon gut gesichert sein. (Quelle: Britta Pedersen./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Mieter. Das heißt: Bei drohendem Unwetter müssen sie dafür sorgen, dass niemand durch ihr Eigentum zu Schaden kommt, erklärt Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Ist ein Sturm angekündigt, sollten beispielsweise Blumenkästen gesichert und Sonnenschirme angebunden werden, damit der Sturm sie nicht vom Balkon fegt.

"Kommt dennoch jemand zu Schaden, sind Mieter schadenersatzpflichtig", erklärt Heilmann. Zwar greift hier grundsätzlich der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. "Allerdings nicht, wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe." Wer also vor dem Zubettgehen darüber nachdenkt, den schweren Blumenkübel hereinzustellen, es dann aber doch nicht macht, wird bei einem Schaden unter Umständen in Regress genommen.

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