Berlin (dpa/tmn) - Mieter müssen Handwerker in die Wohnung lassen, wenn diese im Auftrag des Vermieters notwendige Instandsetzungsarbeiten vornehmen wollen. Das gilt auch für ältere Mieter, wie der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland erklärt.
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Der Vermieter ist verpflichtet, Instandsetzungen und Instandhaltungen vorzunehmen. Dies muss zeitnah geschehen - sonst kann der Mieter eventuell berechtigt sein, die Miete zu mindern. Für die Arbeiten selbst sowie für jegliche Vorarbeiten darf der Vermieter Handwerker beauftragen. Nach rechtzeitiger Voranmeldung dürfen diese die Wohnung der Mieter betreten, wie ausParagraf 555a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs(BGB) hervorgeht.
Mieter kann keine Ersatzwohnung verlangen
Mieter müssen diese Maßnahmen grundsätzlich dulden. Davon sind auch ältere Mieter nicht ausgenommen. Sie dürfen die Duldung zudem nicht davon abhängig machen, ob Ersatzwohnungen oder Mahlzeiten gestellt werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 418 C 18466/18).
Im verhandelten Fall hatte eine 92-jährige Mieterin die angebotenen Termine für die notwendigen Vorbereitungsarbeiten einer Instandsetzung abgelehnt. Sie wollte zuvor die Übernahme von Hotel-, Verpflegungs- und Reinigungskosten zugesagt bekommen. Das verneinte das Gericht. Zudem müsse die Frau die Instandsetzung an sich dulden - nicht zuletzt, weil sie zuvor Mängel gerügt habe.